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Audits  |  Gefährdungsbeurteilung  |  OHSAS⁄OHRIS  |  Sicherheitstechnische Betreuung

Jedes Unternehmen muss auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur sicherheitstechnisch betreut werden. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der spezifischen Gefährdungsklassen im Unternehmen ergeben sich die Mindesteinsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV A2).

Die Betreuung kann auch durch ein externes Büro geleistet werden. Die Beratung beinhaltet u.a. die Mitwirkung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, die Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, die Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen sowie die Unterstützung bei der Aufklärung der Mitarbeiter über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb.

Arqum bietet die externe Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Unternehmen verschiedenster Branchen an.