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Jedes Unternehmen muss auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur sicherheitstechnisch
betreut werden. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der spezifischen
Gefährdungsklassen im Unternehmen ergeben sich die Mindesteinsatzzeiten für
Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus entsprechenden berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften (BGV A2).
Die Betreuung kann auch durch ein externes Büro geleistet werden. Die Beratung
beinhaltet u.a. die Mitwirkung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen,
die Unterstützung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, die
Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
sowie die Unterstützung bei der Aufklärung der Mitarbeiter über bestehende Unfall-
und Gesundheitsgefahren im Betrieb.
Arqum bietet die externe Betreuung durch eine Fachkraft
für Arbeitssicherheit für Unternehmen verschiedenster Branchen an.
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