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Externe Beauftragte

Wir übernehmen Beauftragtenfunktionen für Sie!

Betriebliche Beauftragte verbessern das Controlling, die Rechtssicherheit und die Organisation wichtiger Themen im Unternehmen. Ob es sich um einen freiwillig bestellten Energiemanagementbeauftragten handelt, der z.B. monatliche Energierechnungen und Verbrauchsdaten auf Plausibilität prüft oder um einen gesetzlich geforderten Abfallbeauftragten, der rechtliche Risiken durch eine gesetzeskonforme Entsorgung minimiert: Die Bestellung von Betriebsbeauftragten hilft Ihnen dabei, wichtige Themen, die oft im Tagesgeschäft untergehen, stärker in den Fokus zu rücken.

In den meisten Betrieben übernehmen Mitarbeiter Beauftragtenfunktionen zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, ohne aber ausreichende zeitliche Ressourcen dafür zu haben. Hier setzt das Angebot von Arqum an: als externe Beauftragte nehmen wir Ihnen viel Arbeit ab, denn wir

  • führen Begehungen durch und begleiten die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
  • aktualisieren Ihre Dokumentation und schulen Ihre Mitarbeiter
  • analysieren Ihre Verbrauchsdaten und gehen Auffälligkeiten nach
  • informieren Sie über rechtliche Neuerungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung
  • moderieren Arbeitsgruppensitzungen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Unternehmen und vieles mehr.

Folgende Beauftragtenfunktionen werden von Arqum übernommen:

  • Abfallbeauftragter (gemäß § 54 Krw-/AbfG)
  • Gefahrgutbeauftragter (gemäß §§ 1, 1b GbV)
  • Gewässerschutzbeauftragter (gemäß § 64 WHG)
  • Immissionsschutzbeauftragter (gemäß § 53 BImSchG)
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur (gemäß § 5 ASiG)
  • Qualitätsmanagementbeauftragter (gemäß ISO 9001)
  • Umweltmanagementbeauftragter (gemäß EMAS/ISO 14001)
  • Energiemanagementbeauftragter (gemäß ISO 50001)
  • Arbeitsschutzmanagementbeauftragter (gemäß OHSAS 18001/OHRIS)

Projektbeispiele finden Sie hier.