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Wir übernehmen Beauftragtenfunktionen für Sie!
Betriebliche Beauftragte verbessern das Controlling, die Rechtssicherheit und
die Organisation wichtiger Themen im Unternehmen. Ob es sich um einen freiwillig
bestellten Energiemanagementbeauftragten handelt, der z.B. monatliche Energierechnungen
und Verbrauchsdaten auf Plausibilität prüft oder um einen gesetzlich geforderten
Abfallbeauftragten, der rechtliche Risiken durch eine gesetzeskonforme Entsorgung
minimiert: Die Bestellung von Betriebsbeauftragten hilft Ihnen dabei, wichtige
Themen, die oft im Tagesgeschäft untergehen, stärker in den Fokus zu rücken.
In den meisten Betrieben übernehmen Mitarbeiter Beauftragtenfunktionen zusätzlich
zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, ohne aber ausreichende zeitliche Ressourcen
dafür zu haben. Hier setzt das Angebot von Arqum an: als externe Beauftragte
nehmen wir Ihnen viel Arbeit ab, denn wir
- führen Begehungen durch und begleiten die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
- aktualisieren Ihre Dokumentation und schulen Ihre Mitarbeiter
- analysieren Ihre Verbrauchsdaten und gehen Auffälligkeiten nach
- informieren Sie über rechtliche Neuerungen und unterstützen Sie bei der
Umsetzung
- moderieren Arbeitsgruppensitzungen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess
im Unternehmen und vieles mehr.
Folgende Beauftragtenfunktionen werden von Arqum übernommen:
- Abfallbeauftragter (gemäß § 54 Krw-/AbfG)
- Gefahrgutbeauftragter (gemäß §§ 1, 1b GbV)
- Gewässerschutzbeauftragter (gemäß § 64 WHG)
- Immissionsschutzbeauftragter (gemäß § 53 BImSchG)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sicherheitsingenieur (gemäß § 5 ASiG)
- Qualitätsmanagementbeauftragter (gemäß ISO 9001)
- Umweltmanagementbeauftragter (gemäß EMAS/ISO 14001)
- Energiemanagementbeauftragter (gemäß ISO 50001)
- Arbeitsschutzmanagementbeauftragter (gemäß OHSAS 18001/OHRIS)
Projektbeispiele finden Sie hier.
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