Neue „Spitzenausgleich“ Regelung für 2023
Es gibt Änderungen beim Energiesteuer- und Stromsteuergesetz zur Verlängerung des Spitzenausgleichs.
Spitzenausgleich auch in 2017
Industrie erreicht Einsparziele – Spitzenausgleich wird auch 2017 in voller Höhe gewährt: Seit 2013 wird der sogenannte Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer (§ 10 StromStG, § 54 EnergieStG) nur noch gewährt, wenn die Unternehmen Gegenleistungen erbringen. So müssen antragstellende Unternehmen ein sogenanntes alternatives System oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) […]