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Die neue EnEV 2014

Die neue EnEV 2014 – Was hat sich geändert, was ist neu?:

Am 1. Mai 2014 ist die aktualisierte Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft getreten

Für Neubauten und größere Renovierungen verschärfen sich die Anforderungen in den meisten Fällen erst ab 2016. So wird in eineinhalb Jahren der Höchstwert des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 25% und die einzuhaltenden Wärmedurchgangskoeffizienten für Nichtwohngebäude um ca. 20% herabgesetzt. Die Verschärfung für flüssig- oder gasförmig betriebene Heizkessel mit einer Leistung von 4 bis 400 kW wirkt sich dagegen direkt auf den Bestand aus. So dürfen Anlagen, welche älter als 30 Jahre sind, ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen sind hierbei Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Das ursprünglich geplante Verbot von Nachtspeicheröfen wurde in der Endfassung wieder gestrichen.

Auch für die Ausstellung des Energieausweises gibt es neue Vorgaben. So muss der Aussteller neben der Einstufung in Effizienzklassen (A+ bis H) kostengünstige Modernisierungsempfehlungen angeben. Bei Verkauf oder Vermietung ist der energetische Kennwert schon im Inserat auszuweisen und bei Objektbesichtigung muss der Energieausweis eingesehen werden können.

Bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf einer Fläche von über 500 m² (z.B. Läden, Hotels, Banken, Museen) muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden, soweit dieser vorhanden ist. Eine Erstellungspflicht ergibt sich daraus jedoch nur für behördliche Einrichtungen. Für Diese verringert sich zudem die relevante Fläche ab 8.7.2015 auf 250 m².

Neu ist auch die Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen für Energieausweise und für die Berichte über die energetische Inspektion von Klimaanlagen durch die Länder. Gebäudebetreibern, die der bereits seit 2007 bestehenden Pflicht zur energetischen Inspektion nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Eine Studie hatte ergeben, dass trotz der gesetzlichen Pflicht bisher weniger als 3 Prozent der entsprechenden Klimaanlagen energetisch inspiziert wurden. Zukünftig müssen alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden.

 

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