UFOPLAN-Forschungsvorhaben „Novellierung der EMAS III-Verordnung – Entwicklung deutscher Positionen“:
Im Rahmen des UFOPLAN-Forschungsvorhabens „Novellierung der EMAS III-Verordnung – Entwicklung dt. Positionen“ erarbeitet Arqum derzeit unter Einbindung verschiedener Interessensgruppen konkrete Novellierungsvorschläge für die EMAS III-Novelle. Ziel ist es, die deutsche Bundesregierung mit Positionen und Änderungsvorschlägen an der EMAS III-Verordnung auszustatten. Diese Novellierungsvorschläge sollen anschließend durch die Bundesregierung in die Konsultationen auf EU-Ebene eingebracht werden und so den Novellierungsprozess aktiv mitgestalten.
Änderungsbedarf an der EMAS III-Verordnung ergibt sich u.a. durch die Revision der internationalen Norm ISO 14001, die voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2015 veröffentlicht wird. Die Anforderungen der ISO 14001 sind in Anhang II der EMAS-Verordnung aufgeführt und somit für EMAS-Organisationen verbindlich. Revisionsbedingte Änderungen an der ISO 14001 müssen daher auch in die EMAS-Verordnung aufgenommen werden, wenn weiterhin sichergestellt werden soll, dass EMAS-Organisationen gleichzeitig die Anforderungen der ISO 14001 erfüllen.