Neue Anforderungen aus der ISO 14001:2015 – Die Lebenszyklusbetrachtung:
Die neue ISO 14001:2015 fordert bei der Bewertung der Umweltaspekte auch die Berücksichtigung des Lebenswegs von Produkten und Dienstleistungen. Es ist keine vollständige Lebenszyklusbewertung gefordert, vielmehr sollen die Umweltaspekte und Umweltauswirkungen eines Produktes oder einer Dienstleistung während des Lebensweges betrachtet und mögliche Verbesserungen geprüft werden.
Der Lebensweg beinhaltet alle Schritte von der Rohstoffgewinnung, über den Herstellungsprozess bis hin zur endgültigen Beseitigung („from cradle to grave“, also von der Wiege bis zur Bahre). Im Sinne einer anzustrebenden Kreislaufwirtschaft kann für ausgewählte Themen durchaus auch ein Kreislauf von der Wiege bis zur Wiege („from cradle to cradle“ als Umweltziel formuliert werden.
Neben der Berücksichtigung des Lebenswegs bei der Bewertung der Umweltaspekte müssen auch Kriterien zur Steuerung der umweltrelevanten Prozesse festgelegt werden. Dabei sind die Entwicklungsprozesse im Unternehmen zu berücksichtigen, da hier der Produktlebenszyklus maßgeblich beeinflusst wird. Folgende Aspekte könnten beim Produktdesign betrachtet und berücksichtigt werden: Wie materialeffizient, materialgerecht, energieeffizient, schadstoffarm, abfallvermeidend, langlebig, reparaturfreudig, zeitbeständig, recyclinggerecht, entsorgungsgerecht und/oder logistikfreundlich ist das Produkt?
Mögliche Hilfsmittel für die Entwicklungsprozesse können z.B. sogenannte black lists oder white lists sein, die beispielweise problematische bzw. unproblematische Stoffe, Produktionsverfahren oder Herkunftsländer aufzeigen.