Gebäude-Energieausweise von 2007 verlieren 2017 ihre Gültigkeit:
Seit 2007 fordert die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) einen Energieausweis im Wohnbestand bei Verkauf oder Neuvermietung. Da die Gültigkeit auf 10 Jahre beschränkt war, verlieren die ersten ausgestellten Ausweise noch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Eigentümer, die neu vermieten oder verkaufen wollen, müssen nach Ablauf dieser 10-Jahres-Frist einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen. Der neue Ausweis muss der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung EnEV 2014, ergänzt 2016, entsprechen. Demnach tragen die neuen Ausweise eine Registriernummer, die stichprobenartige Kontrollen der Ausweise ermöglicht. Außerdem ist die Angabe einer Effizienzklasse hinzugekommen.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausweistypen. Der kostengünstigere Verbrauchsausweis berücksichtigt nur die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Seine Aussagekraft hängt somit stark vom Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis hingegen wird aus Daten zu Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren berechnet. Somit ist dieser deutlich fundierter und aussagekräftiger, aber aufwändiger und teurer in der Erstellung.