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19.07.2019

Novellierung der ISO 14064 zur Treibhausgasbilanzierung und –verifizierung

Die Novellierungen der ISO 14064 wurden seit 2018 sukzessive veröffentlicht. Lesen Sie hier mehr über die wichtigsten Neuerungen.

 

Die Bekämpfung und Eingrenzung der Auswirkungen des Klimawandels ist eine der entscheidenden Herausforderungen unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund ist eine stringente Bilanzierung von Treibhausgasemissionen für die transparente Berichterstattung und die Implementierung von Klimastrategien zunehmend von Bedeutung. Neben dem Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protocol) gehört die dreiteilige Norm ISO 14064 zu den Standardverfahren für die systematische, Berichterstattung und anschließende externe Validierung. Der Dreiteiler wurde seit 2018 in der englischen Variante als Novelle sukzessive veröffentlicht. Hier einige wichtige Neuerungen:

  • ISO 14064 Teil 1 (Fokus: Quantifizierung von Emissionen und Berichterstattung auf Organisationsebene):
  • Neuer Ansatz für die Berichterstattung über die Grenzen zur leichteren Einbeziehung und Ausweitung der indirekten Emissionen.
  • Festlegung von Anforderungen und Leitlinien für die Klassifizierung der indirekten Treibhausgasemissionen in fünf spezifischen Kategorien
  • ISO 14064 Teil 2 (Fokus: Quantifizierung von Emissionen, Monitoring und Berichterstattung auf Projektebene):
  • Erläuterung des Konzepts der Zusätzlichkeit (Englisch „additionality“) und Beschreibung des Begriffs „Basisszenario“
  • Der Text zum Kyoto-Mechanismus wurde gestrichen.
  • ISO 14064 Teil 3 (Fokus: Verifizierung und Validierung von Berichten durch Dritte):
  • Unterscheidung der Prozesse „Verifikation“ und „Validierung“: Während sich die Verifikation auf die Prüfung von Treibhausgasbilanzen vergangener Jahre fokussiert, soll die  Validierung die Robustheit von Schätzungen zukünftiger Emissionen, Emissionsreduktionen, etc. bewerten.
  • Ergänzung der Methode „Agreed-upon Procedures (AUP)“: Auf diese Methode können sich Auftraggeber und beauftragte Stelle einigen, wenn z.B. keine vollumfängliche Verifikation erfolgen soll.

Ein Übergangszeitraum ist von der ISO nicht genannt, die alten Versionen wurden bereits zurückgezogen. Für Unternehmen, die von den Normen Gebrauch machen und ihre Bilanzen extern prüfen lassen, ist vor allem zu prüfen, inwiefern der Prüfprozess angepasst werden muss.

Ansprechpartnerin bei Arqum: Ellen Leibing

 

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