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Forderungen nach Lieferkettengesetz werden konkreter

Seit 2016 forciert die Bundesregierung mit ihrem „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ die Sensibilisierung deutscher Unternehmen für ihre Verantwortung in ihren Lieferketten. Firmen sollen freiwillig ihren Sorgfaltspflichten gerecht werden und ihre Zulieferer auf die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards prüfen. Eine bereits im vergangenen Jahr durchgeführte Erstumfrage ergab, dass bis dato lediglich 20 Prozent der befragten Unternehmen ihrer Zuständigkeit freiwillig nachgekommen waren. Voraussetzung für die Beibehaltung des Freiwilligenprinzips ist die Realisierung nachhaltiger Richtlinien durch die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020.

Die zweite bundesweite Unternehmensbefragung zum Stand der Umsetzung menschen- und umweltrechtlicher Verhältnisse in Unternehmen wurde gerade abgeschlossen. Mitte Juli sollen die ersten Auswertungsergebnisse vorliegen und über die Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes entschieden werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) haben mit dem „Nachhaltige Wertschöpfungskettengesetz NaWKG“ einschließlich einem sog. „Sorgfaltspflichtengesetz (SorgfaltspflichtenG)“ einen ersten Entwurf für die gesetzliche Regelung globaler Wertschöpfungsketten erarbeitet. Demnach könnten in Zukunft vor allem Unternehmen der Hochrisikosektoren, wie der Textilindustrie oder Landwirtschaft, sowie in Konflikt- und Hochrisikogebieten produzierende Unternehmen dazu verpflichtet werden, unter anderem einen Compliance-Beauftragten zu berufen, der die gesamte Lieferkette auf Menschen- und Umweltrechtsverletzungen prüft. Verstöße wie das Verantworten von Gesundheitsschädigungen oder Todesfällen würden mit Bußgeldern bis hin zu Gefängnisstrafen sanktioniert. Die Anforderungen des NaWKG sollen für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bzw. einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von über 40 Millionen Euro Gültigkeit erhalten und werden damit voraussichtlich einen Großteil des deutschen Mittelstandes betreffen. Über die weiteren Entwicklungen zum Lieferkettengesetz halten wir Sie auf dem Laufenden.

Arqum hat bereits internationale Projekte zur Analyse und Optimierung von Lieferketten durchgeführt. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn auch Sie mehr Transparenz in Ihre Lieferketten bringen möchten.

Ansprechpartner bei Arqum: Ellen Leibing

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