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Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Am 30.12.2020 wurde das "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" veröffentlicht, wodurch sich Neuerungen ergeben haben.

Am 30.12.2020 wurde das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (Arbeitsschutzkontrollgesetz) veröffentlicht. Durch dieses Artikelgesetz kam es unter anderem zu Neuerungen bei der Arbeitsstättenverordnung und beim Arbeitsschutzgesetz. Damit wurde die Rechtsgrundlage für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) geschaffen. Diese Verordnung greift unter anderem Inhalte des SARS-CoV2-Arbeitsstandards und der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel aus dem Jahr 2020 auf. Sie trat zum 27.01.2021 in Kraft und ist (mindestens) bis zum 15.03.2021 gültig.

 

Für Arbeitgeber ergeben sich dadurch folgende Aufgaben:

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist hinsichtlich des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.
  • Zusammenkünfte sowie die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren, eine Mindestfläche von 10 m2 pro Beschäftigtem sollte nicht unterschritten werden. Andernfalls sind Schutzmaßnahmen wie beispielsweise geeignete Lüftungsmaßnahmen oder Abtrennungen zwischen den Personen umzusetzen. Ist dies nicht möglich bzw. kann ein Personen-Mindestabstand von mehr als 1,5 m nicht eingehalten werden oder ist mit einem erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen, müssen die Beschäftigten einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mund-Nasen-Schutz tragen. Dabei dürfen medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken oder gemäß der Verordnung vergleichbare Masken verwendet werden.
  • In Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten sind möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen einzurichten, soweit machbar mit zeitversetztem Arbeiten.
  • Soweit es betrieblich möglich ist, ist den Beschäftigten Homeoffice anzubieten.

 

Im Rahmen unseres sicherheitstechnischen Betreuungsangebots unterstützen wir Sie mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit gerne bei der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung notwendiger Regelungen und Maßnahmen.

 

Ansprechpartner bei Arqum:
Axel Grote

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