Mit ihrer Veröffentlichung im gemeinsamen Ministerialblatt am 14.09.2021 steht fest: Die neu verfasste Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird am 01.12.2021 in Kraft treten. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift, die in erster Linie an Behörden gerichtet ist und keine direkten Handlungspflichten für Anlagenbetreiber mit sich bringt. Trotzdem können die Anforderungen in Genehmigungsverfahren oder durch nachträgliche Anordnung durch die zuständige Genehmigungsbehörde innerhalb der Übergangsfrist für Betreiber relevant werden.
Mit der TA Luft 2021 werden verschiedene EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt und die Vorschrift dem weiterentwickelten Stand der Technik angepasst. Dabei werden an einzelnen Stellen Immissions- und Emissionsgrenzwerte ergänzt oder verschärft sowie Bagatellmassenströme herabgesetzt.
Außerdem wird die bisher eigenständige Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) eingegliedert. Auch neue Anlagenarten wie z.B. Biogasanlagen werden in die TA Luft aufgenommen. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Prüfung von Stickstoff- und Säureeinträgen in FFH-Gebieten, die Prüfung der Stickstoffdeposition, zusätzliche Anforderungen an die Landwirtschaft sowie neue Anforderungen für Maßnahmen zur Einsparung und effizienten Nutzung von Energie. Die ursprünglich geplanten Anforderungen an die Betriebsorganisation wurden letztlich doch nicht in die TA Luft integriert. Diesbezügliche Forderungen werden allerdings in immer mehr BVT-Schlussfolgerungen aufgenommen.
Im Rahmen eines Compliance Audits können wir beurteilen, ob durch die neue TA Luft Änderungen für Ihr Unternehmen zu erwarten sind.
Ansprechpartner bei Arqum: Christian Heinrichs