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Umsetzung des Lieferkettengesetzes im Unternehmen: Mit Ihrem Umweltmanagementsystem leichter zum Ziel

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet ab dem 1.1.2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden bzw. ab dem 1.1.2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland zur Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette.

Vielen Unternehmen erscheinen die Anforderungen nur schwer erfüllbar. Wenn Ihr Unternehmen jedoch bereits ein betreibt oder dessen Einführung anstrebt, können Sie Synergien nutzen und die LkSG-Anforderungen sinnvoll einbetten. Durch die Integration der LkSG-Anforderungen in die Elemente des bestehenden Managementsystems können die Anforderungen Schritt für Schritt umgesetzt werden (siehe Grafik). 

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So lässt sich beispielsweise Ihre bestehende Umweltpolitik um eine Grundsatzerklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erweitern. Ebenso können Sie ihre bestehende Risiken&Chancen-Analyse um lieferkettenspezifische Risiken erweitern und somit der Anforderung einer regelmäßigen Risikoanalyse nachkommen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei einer ersten Analyse und der Erstellung und Umsetzung eines Fahrplans zur Integration der LkSG-Anforderungen in Ihren Unternehmen.

 

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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