Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU klare und ambitionierte Vorgaben entwickelt, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten müssen. Ein Schlüsselelement der Richtlinie bzw. der begleitenden Standards (ESRS) ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, um die wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekte zu ermitteln und über diese anschließend zu berichten. Zur Wesentlichkeitsanalyse gehört die Ermittlung und Bewertung einer breiten Auswahl von Nachhaltigkeitsaspekten wie Umweltauswirkungen, soziale Verantwortung, Arbeitnehmerrechte und Lieferkettenmanagement.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes haben wir mit zwei Unternehmen die Wesentlichkeitsanalyse für die Umweltthemen nach den ESRS-Anforderungen durchgeführt und weitere Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt. Dabei ist deutlich geworden, dass Unternehmen gut aufgestellt sind, wenn es um die Auswahl und Bewertung der relevanten Themen geht, die Standorte in Deutschland bzw. in der EU betreffen. Hier ist der direkte Zugang zu den entsprechenden Daten vorhanden.
Schwieriger stellt sich die Auswahl und Bewertung der Auswirkungen entlang der Lieferkette dar. Durch die Komplexität vieler Lieferketten sind Informationen über die nachgelagerten Prozesse, Lieferanten und Produktionsstätten häufig nicht so leicht zugänglich. Eine Einschätzung der jeweiligen Auswirkungen wird dadurch erschwert. Hier gilt es, die zukünftige Beschaffung der Informationen zu planen, um sukzessive die Bewertung der Auswirkungen in der Lieferketten vornehmen zu können.
Die Vorgaben zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse aus den Berichtsstandards (ESRS 1+2) lassen teilweise Spielraum bei der Auslegung der Methodik zu. Dies kann bei der erstmaligen Durchführung zu potenziellen Unklarheiten führen.
Wir unterstützen auch Sie bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD / ESRS. Sprechen Sie uns gerne an!
Ansprechpartnerin bei Arqum: Pia Elverich