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NEU: Laut BAFA-Merkblatt "Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs" müssen auch geleaste Fahrzeuge erfasst werden, sollten diese rein dienstlich genutzt werden.

Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs gemäß EnEfG – Aktualisierung des BAFA-Merkblatts

Am 31.01.2024 wurde eine aktualisierte Version des „Merkblatts zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Das BAFA-Merkblatt liefert Informationen für die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs für nach § 8 EDL-G sowie § 8, 9 und 17 EnEfG verpflichtete Unternehmen.


Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erfassung des Fuhrparks: Ab sofort müssen auch geleaste Fahrzeuge bei der Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs berücksichtigt werden, sofern diese ausschließlich dienstlich genutzt werden.


Daher sollten Unternehmen nun prüfen, ob sie durch diese neue Vorgabe zur Berechnung des Gesamtenergieverbrauch in den Geltungsbereich des EnEfG fallen. Sollte durch die zusätzliche Erfassung des Fuhrparks einer der im Energieeffizienzgesetz festgelegten Schwellenwerte (> 2,5 GWh oder > 7,5 GWh) überschritten werden, wären die Unternehmen von den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) betroffen.


Das neue BAFA-Merkblatt enthält die folgende Abbildung, die eine Übersicht über den Bilanzierungsrahmen liefert:


Quelle: Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs, BAFA

Für weitere Informationen können Sie hier das überarbeitete Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs downloaden.

 

Sie benötigen Unterstützung bei der Ermittlung Ihres Gesamtenergieverbrauchs oder wünschen ein kostenloses Vorgespräch, wie die Anforderungen des EnEfG bei Ihnen umzusetzen sind? Kontaktieren Sie uns sehr gerne!

 

Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Lena Strauß

Foto: designed by Freepik (www.freepik.com)

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