Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen immer stärker zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Einführung von Energiemanagementsystemen. An erster Stelle steht hier das seit 2015 geltende Gesetz zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Alle Unternehmen, die nicht mehr als KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) zählen, mussten bis Ende 2015 einen Energiebeauftragten bestellen und ein Energieaudit durchführen, oder bis Ende 2016 ein Umwelt-oder Energiemanagementsystem einführen. Darüber hinaus sind auch kleine und mittlere Unternehmen, die den Spitzenausgleich bei der Energiesteuer in Anspruch nehmen möchten, seit 2013 zur Benennung eines Energiebeauftragten verpflichtet.
Zielgruppe:
Mitarbeiter mit Zuständigkeit für den Bereich Energie, Technik, Facility Management, die als Energiebeauftragter benannt werden.
Ziel:
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, wichtige Grundlagen für einen effizienten Einsatz von Energie zu schaffen.
Seminarinhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Energiebezug (z.B. Gestaltung von Energiebezugsverträgen, Analyse der Energieabrechnung)
- Datenerhebung und -controlling; Einsatz automatisierter Datenerfassungssysteme
- Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maßnahmen
- Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen
- Planung und Strukturierung des Energieaudit-Prozesses
Wir empfehlen die gleichzeitige Buchung der Seminare „Der/Die Energiebeauftragte“ und „Der/Die Energieauditor(in)“, da die Schulungen aufeinander aufbauen.
Kosten:
Eine Teilnahme an diesem eintägigen Seminar kostet 380,- Euro pro Person zzgl. MwSt. Die Kosten beinhalten die Verpflegung während der Veranstaltung.
Datum | Uhrzeit | Ort |
03.12.2019 | 10.00 – 16.00 Uhr | München |
20.08.2019 | 10.00 – 16.00 Uhr | Frankfurt |
02.04.2019 | 10.00 – 16.00 Uhr | Stuttgart |
Hier können Sie sich anmelden: Anmeldeformular