Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Gemeinsam zu einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsreporting
Viele Unternehmen kommen künftig nicht mehr an einem Nachhaltigkeitsreporting vorbei. Mehr und mehr Stakeholder erwarten Informationen über das Nachhaltigkeitsengagement ihrer Geschäftspartner. Deshalb wird für viele Unternehmen die glaubwürdige, nicht-finanzielle Berichterstattung zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung immer wichtiger.
Zudem erhält das ESG-Reporting aufgrund strengerer gesetzlicher Anforderungen einen zunehmend größeren Stellenwert. Ab 2024/2025 sind viele Unternehmen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig, welche die Non-Financial Reportive Directive (NFRD) ablöst. Die neue CSRD tritt zeitlich gestaffelt in Kraft – abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Unternehmens. Die meisten Unternehmen müssen erstmalig über das Geschäftsjahr 2025 CSRD-konform berichten. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich möglichst rechtzeitig mit den Anforderungen der CSRD zu beschäftigen, um die fristgerechte Erfüllung der Berichtspflichten zu gewährleisten.
Finden Sie mit unserem CSRD-Betroffenheitscheck heraus, ob Sie künftig von der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind!
Aktuelle rechtliche Anforderungen sind z.B. in der NFRD/CSRD, der Taxonomie-VO, der SFDR oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formuliert.
Unser Beratungsangebot: Erstellung eines Nachhaltigkeitsreportings
Zur Messung und Berichterstattung Ihrer unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung greifen wir gerne auf gängige Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) oder des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zurück.
In unserer Beratung setzen wir gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht um. Wir unterstützen Sie von der Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen bis zur Gestaltung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihrer Stakeholder und die gesetzlichen Anforderungen.
Transparente und stakeholderorientierte Berichterstattung über Ihr Nachhaltigkeitsengagement
Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach gängigen Standards (z.B. ESRS, DNK, GRI, TCFD)
Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen (CSRD, Taxonomie-VO, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etc.)
Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen mittels Wesentlichkeitsanalyse und Planung der Datenerhebung mittels GAP-Analyse und Roadmap
Glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis einschlägiger Berichtsstandards
Sicherheit bei der Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht / CSRD-Berichtspflicht.
Transparente und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern
So verändert die CSRD die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen
Die CSRD führt eine Reihe von Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein:
- Umfassende Offenlegungspflicht: Unternehmen werden verpflichtet, eine umfassende Palette von Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Das schließt Angaben zu Umweltauswirkungen, sozialen Belangen, Governance-Strukturen und Unternehmenspolitik ein.
- Standardisierung: Die CSRD fordert die Nutzung gemeinsamer europäischer Standards, um die Vergleichbarkeit von Berichten zu erhöhen. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht Investoren und anderen Stakeholdern eine fundierte Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen.
- Prüfungspflicht: CSRD-berichtspflichte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte von unabhängigen Prüfern überprüfen zu lassen. Ziel ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Berichte zu verbessern und sie mit der finanziellen Berichterstattung auf eine Stufe zu heben.
- Stärkere Einbeziehung von Unternehmen: Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind. Damit sind in Zukunft auch kleinere und nicht-börsennotierte Unternehmen betroffen.
- Wesentlichkeit: Die Berichtspflicht nach CSRD basiert auf dem Wesentlichkeitsprinzip. Es muss über all jene Nachhaltigkeitsbelange berichtet werden, die für das Unternehmen und/oder die Nachhaltigkeit wesentlich sind. Der CSRD-Berichtsaufwand ist zwar hoch, doch das Wesentlichkeitsprinzip bringt etwas Flexibilität mit und sorgt dafür, dass nur relevante Informationen erhoben und berichtet werden müssen.
- Stakeholder: Wichtig ist die Einbindung der sog. Stakeholder – also jener Interessensgruppen, die entweder in Sachen Nachhaltigkeit für das Unternehmen wichtig sind oder die als Adressat des Berichts für sie wichtige Informationen auffinden können sollen.
- Lieferkette: Die Berichterstattung macht nicht an den Betriebsgrenzen halt. Es geht explizit auch darum, dass CSRD berichtspflichtige Unternehmen auch bzgl. ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Lieferkette Transparenz herstellen.
- Strafen bei Nichteinhaltung: Berichtspflichtige Unternehmen, die die CSRD-Anforderungen nicht erfüllen, können mit Strafen und Sanktionen belegt werden.
Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsreporting von Unternehmen
Was muss in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts richtet sich nach den Anforderungen der Leser und eines Standards wie z.B. GRI, DNK und ESRS. In jedem Fall muss der Nachhaltigkeitsbericht die Nachhaltigkeitsleistung und -aktivitäten im Unternehmen so exakt wie möglich abbilden.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die wichtigste Gesetzesanforderung innerhalb der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie löst die Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab.
Was sind die European Sustainability Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Berichtsstandards, welche die Anforderungen der CSRD konkretisieren. Sie legen die Prinzipien der Berichterstattung nach der CSRD sowie die thematischen Inhalte fest.
Für wen gelten die ESRS Standards?
Die ESRS Standards sind von allen Unternehmen verpflichtend anzuwenden, die nach der CSRD berichtspflichtig sind.
Was sind die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft das Unternehmen Transparenz in Bezug auf die eigene Nachhaltigkeitsleistung. Sie gewährt einen Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie und die CSR-Ziele. Die Stakeholder des Unternehmens können direkt und ohne Transaktionskosten auf diese Informationen zugreifen und sie nutzen.
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