Notstromaggregate und USV bei der Marktstammdatenregistrierung

Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen insbesondere die Betreiber der Strom- und Gasnetze, die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie alle aktiven, ans Netz angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Gas registriert werden. Rechtsgrundlage ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) von 2017. Neuanlagen müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im MaStR registriert werden. Anlagen, die bereits vor dem 01.07.2017 […]