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Förderprogramme für Klimaschutz in Baden-Württemberg

Klimaschutz-Förderprogramm: Baden-Württemberg unterstützt lokale Unternehmen

Baden-Württembergische Unternehmen können beim Klimaschutz vom  Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg profitieren.

Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“

Das Förderprogramm “Unternehmen machen Klimaschutz“ umfasst zwei Beratungsförderungen sowie eine Investitionsförderung. Förderfähig sind auch große Unternehmen mit Sitz oder Standort in Baden-Württemberg.

 

Im Rahmen der Beratungsförderung A können Unternehmen je nach Bedarf eine Beratung zur Erarbeitung einer Treibhausgasbilanz nach GHG-Protokoll oder ISO 14064-1 oder auch eine Beratung zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption) in Anspruch nehmen. Sollte bereits eine Treibhausgasbilanz vorliegen, ist auch die Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen oder die Erarbeitung einer Klimastrategie förderfähig.

 

Über die Beratungsförderung B können Unternehmen, die bereits eine Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen haben, eine Förderung für bis zu fünf weitere Beratungstage erhalten.

 

Gefördert werden für Beratungsförderung A und B je zwei bis fünf Beratungstage mit 75%, maximal 900 Euro netto pro Beratungstag.

 

Arqum ist im Expertenatlas BW gelistet und unterstützt Sie bei der Antragsstellung und führt die im Rahmen des Programms geförderte Beratung inkl. der abschließenden Berichterstellung durch. Kontaktieren Sie uns gerne bei Bedarf!

 

Nutzen Sie gerne auch den kostenlosen Leitfaden „In 5 Schritten zur Treibhausgasbilanzierung“, den wir gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erarbeitet haben.

 

Mit der Investitionsförderung soll die Umsetzung von Projekten unterstützt werden, die zur Einsparung oder zu einer wesentlichen Reduzierung von Treibhausgasen führen. Die Projektförderung wird auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderanträge können bis zum 31.3. und 30.9. eines jeden Jahres gestellt werden.

Ihre Ansprechpartnerin bei Arqum: Ute Kessler

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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