Beratung Bereich Arbeitssicherheit
Externe Beauftragungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit
Im Bereich Arbeitssicherheit ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut werden muss (ASiG) und den Verantwortlichkeiten nachkommt.
Um sicher zu gehen, dass wichtige Themen ausreichend Beachtung finden und vorangetrieben werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch uns zu besetzen und Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, Verhältnisprävention und Verhaltensprävention
Untersuchungen nach Ereignissen
Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
Erstellung von Dokumentationen
Mitwirken in betrieblichen Besprechungen


Sicherheitstechnische Betreuung durch ausgebildete externe Fachkräfte
Praxisbezogene Umsetzung
Referenzen
Kundenprojekte Arbeitssicherheit


Arbeitssicherheit
Durchführung einer GAP-Analyse zur Ermittlung des Reifegrades eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach ISO 45001.


Arbeitssicherheit
Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Betreuung (SiFa/FaSi). Durchführung von Begehungen und Gefährdungsanalysen. Beratung zum betrieblichen Arbeitsschutz.


Arbeitssicherheit
Unterstützung bei der sicherheitstechnische Betreuung (SiFa/FaSi). Durchführung von Begehungen und Gefährdungsanalysen. Beratung zum betrieblichen Arbeitsschutz.



Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
News Arbeitssicherheit