Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Das Lieferkettengesetz (LkSG) – Anforderungen und Umsetzung
Am 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten umzusetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, zu verringern oder zu beenden.
Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Sorgfaltspflichten des LkSGs für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.
Was verlangt das LkSG?
Das Lieferkettengesetz verlangt die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Analyse von Risiken, die Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einführung eines Beschwerdeverfahrens. Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen eine jährliche Berichterstattung über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten vorlegen.
Werden künftig noch höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gestellt?
Am 14. März 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) geeinigt. Der verabschiedete Gesetzentwurf sieht jedoch weniger strenge Regelungen vor als die ursprünglichen Entwurfsversionen. Damit umfasst das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits heute einen breiteren Geltungsbereich als in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes vorgeschrieben ist.
Unser Beratungsangebot: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten
Verbessern Sie die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen! Wir unterstützen Sie mit einem umfassenden Beratungsangebot rund um das LkSG und zeigen Ihnen, wie Sie die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sinnvoll in Ihrem Unternehmen implementieren können:
Identifizierung Ihrer Stärken und Potenziale durch eine GAP-Analyse
Durchführung einer Risikoanalyse
Einrichtung eines Risikomanagements
Unterstützung bei der Dokumentation und Berichterstattung
Klarheit über die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen im Bereich LkSG
Verbesserung der Rechtssicherheit
Transparente und zielgerichtete Kommunikation
Synergien nutzen: Integration der Anforderungen des Lieferkettengesetzes in bestehende Strukturen
Ihr Unternehmen betreibt bereits ein Umweltmanagementsystem oder strebt dessen Einführung an? Nutzen Sie Synergien! Wir helfen Ihnen dabei, die LkSG-Anforderungen Schritt für Schritt in die Elemente Ihres bestehenden Managementsystems zu integrieren:
So lässt sich beispielsweise Ihre bestehende Umweltpolitik um eine Grundsatzerklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erweitern. Ebenso können Sie Ihre Risiken&Chancen-Analyse um lieferkettenspezifische Risiken erweitern und somit der Anforderung einer regelmäßigen Risikoanalyse nachkommen.
Sie benötigen mehr Rechtssicherheit für ihr Unternehmen?
Über das Lieferkettengesetz hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen von Compliance Audits und Workshops rund um die Themen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit auf dem Weg zu einer rechtssicheren Organisation. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Compliance.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit
Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
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Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
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