CSR / Nachhaltigkeit
verantwortungsvoll & engagiert

Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit

Das Lieferkettengesetz (LkSG) – Anforderungen und Umsetzung

Am 1. Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das Unternehmen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten umzusetzen. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, zu verringern oder zu beenden.

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz betroffen?

Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gelten aktuell für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden vom LkSG betroffen.

Was verlangt das LkSG?

Das Lieferkettengesetz verlangt die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die regelmäßige Analyse von Risiken, die Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einführung eines Beschwerdeverfahrens. Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen eine jährliche Berichterstattung über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten vorlegen.

Werden künftig noch höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten gestellt?

Aktuell befindet sich die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Abstimmung. Sie sieht für EU-Unternehmen stärkere Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Wertschöpfungskette vor, als es unter dem LkSG der Fall ist. Die Veröffentlichung der Richtlinie wird für Ende 2023 / Anfang 2024 erwartet. Sie muss dann in nationales Recht umgesetzt werden und entfaltet ab Anfang 2026 Wirkung.

Unser Beratungsangebot: Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten

Verbessern Sie die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen! Wir unterstützen Sie mit einem umfassenden Beratungsangebot rund um das LkSG und zeigen Ihnen, wie Sie die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sinnvoll in Ihrem Unternehmen implementieren können:

Unsere Leistungen

Identifizierung Ihrer Stärken und Potenziale durch eine GAP-Analyse


Durchführung einer Risikoanalyse


Einrichtung eines Risikomanagements


Unterstützung bei der Dokumentation und Berichterstattung

Ihre Vorteile

Klarheit über die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen im Bereich LkSG


Verbesserung der Rechtssicherheit


Transparente und zielgerichtete Kommunikation

 

Synergien nutzen: Integration der Anforderungen des Lieferkettengesetzes in bestehende Strukturen

Ihr Unternehmen betreibt bereits ein Umweltmanagementsystem oder strebt dessen Einführung an? Nutzen Sie Synergien! Wir helfen Ihnen dabei, die LkSG-Anforderungen Schritt für Schritt in die Elemente Ihres bestehenden Managementsystems zu integrieren:

Integration der Anforderungen an das Lieferkettengesetz in ein bestehendes Umweltmanagementsystem

So lässt sich beispielsweise Ihre bestehende Umweltpolitik um eine Grundsatzerklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erweitern. Ebenso können Sie Ihre Risiken&Chancen-Analyse um lieferkettenspezifische Risiken erweitern und somit der Anforderung einer regelmäßigen Risikoanalyse nachkommen.

Sie benötigen mehr Rechtssicherheit für ihr Unternehmen?

Über das Lieferkettengesetz hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen von Compliance Audits und Workshops rund um die Themen Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit auf dem Weg zu einer rechtssicheren Organisation. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Compliance.

Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns noch heute.

Referenzen

Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit

Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement

Unterstützung beim Aufbau eines Klima- und Nachhaltigkeitsmanagements.

Rathscheck-Schiefer

Fort- und Weiterbildung

Seminare & Webinare

Aktuelle Informationen

News CSR / Nachhaltigkeit