CSR / Nachhaltigkeit
verantwortungsvoll & engagiert

Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CRSD) ist eine EU-Initiative zur Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Die Richtlinie zielt darauf ab, klare, vergleichbare und verlässliche Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu fördern, um die Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmenspraxis zu verbessern.

Wer ist von der CRSD-Berichtspflicht betroffen?

Ab 2024/2025 sind viele Unternehmen nach der Corporate Sustainability Reporting Directive berichtspflichtig, welche die Non-Financial Reportive Directive (NFRD) ablöst. Die neue CSRD tritt zeitlich gestaffelt in Kraft – abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Unternehmens. Die meisten Unternehmen müssen erstmalig über das Geschäftsjahr 2025 CSRD-konform berichten. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich möglichst rechtzeitig mit den Anforderungen der CSRD zu beschäftigen, um die fristgerechte Erfüllung der Berichtspflichten zu gewährleisten. Von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind:

  • Große Unternehmen, die zwei der drei Merkmale überschreiten:
    • Bilanzsumme: 25.000.000 €
    • Nettoumsatzerlöse: 50.000.000 €
    • durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigte: 250

 

  • Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen; ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die definiert sind als Unternehmen, die am Bilanzstichtag zwei der drei Merkmale erfüllen:
    • 10 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
    • 900 Tsd. Euro Nettoumsatzerlöse
    • 450 Tsd. Euro Bilanzsumme

 

  • Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.

Finden Sie mit unserem CSRD-Betroffenheitscheck heraus, ob Sie künftig von der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht betroffen sind!

Unser Beratungsangebot: Wir machen Sie fit für die CSRD

In unserer Beratung setzen wir gemeinsam mit Ihnen die Anforderungen aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht um. Wir unterstützen Sie von der Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen bis zur Gestaltung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD, zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihrer Stakeholder und die gesetzlichen Anforderungen.

Unsere Leistungen
Unsere Leistungen

Durchführung einer Wertschöpfungs- und Stakeholder-Analyse


Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen (Wesentlichkeitsanalyse)


Einführung in die Datenerhebung


Begleitung bei der Erhebung und Zusammenstellung der Berichtsinhalte

Pfeil rechts
Pfeil vertikal
Vorteile unserer Unternehmensberatung
Ihre Vorteile

Aufbau eines CSRD-konformen Berichtswesens


Transparente und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern

 

So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht

Umsetzung der Berichtspflicht nach CSRD

Kommen Sie gerne bei Fragen und bezüglich eines Abstimmungstermins auf uns zu!

Auswirkungen der CSRD auf die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen

Die CSRD führt eine Reihe von Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein:


  1. Umfassende Offenlegungspflicht: Unternehmen werden verpflichtet, eine umfassende Palette von Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen. Das schließt Angaben zu Umweltauswirkungen, sozialen Belangen, Governance-Strukturen und Unternehmenspolitik ein.
  2. Standardisierung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive fordert die Nutzung gemeinsamer europäischer Standards, um die Vergleichbarkeit von Berichten zu erhöhen. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht Investoren und anderen Stakeholdern eine fundierte Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen.
  3. Prüfungspflicht: CSRD-berichtspflichte Unternehmen sind verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte von unabhängigen Prüfern überprüfen zu lassen. Ziel ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der nichtfinanziellen Berichte zu verbessern und sie mit der finanziellen Berichterstattung auf eine Stufe zu heben.
  4. Stärkere Einbeziehung von Unternehmen: Die CSRD erweitert den Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind. Damit sind in Zukunft auch kleinere und nicht-börsennotierte Unternehmen betroffen.
  5. Wesentlichkeit: Die Berichtspflicht nach CSRD basiert auf dem Wesentlichkeitsprinzip. Es muss über all jene Nachhaltigkeitsbelange berichtet werden, die für das Unternehmen und/oder die Nachhaltigkeit wesentlich sind. Der CSRD-Berichtsaufwand ist zwar hoch, doch das Wesentlichkeitsprinzip bringt etwas Flexibilität mit und sorgt dafür, dass nur relevante Informationen erhoben und berichtet werden müssen.
  6. Stakeholder: Wichtig ist die Einbindung der sog. Stakeholder – also jener Interessensgruppen, die entweder in Sachen Nachhaltigkeit für das Unternehmen wichtig sind oder die als Adressat des Berichts für sie wichtige Informationen auffinden können sollen.
  7. Lieferkette: Die Berichterstattung macht nicht an den Betriebsgrenzen halt. Es geht explizit auch darum, dass CSRD berichtspflichtige Unternehmen auch bzgl. ihrer Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Lieferkette Transparenz herstellen.
  8. Strafen bei Nichteinhaltung: Berichtspflichtige Unternehmen, die die CSRD-Anforderungen nicht erfüllen, können mit Strafen und Sanktionen belegt werden.

Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung

Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

 

Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.

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Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

 

Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.