Im Entwurf einer Empfehlung zur Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe schlägt die ECHA nun vor, Blei in den Anhang XIV aufzunehmen. Dies hätte für viele Unternehmen aufwendige Zulassungsverfahren zur Folge.
Seit 2018 steht Blei als „besonders besorgniserregender Stoff“ auf der Kandidatenliste der REACH Verordnung. Der Stoff durfte weiterverwendet werden, jedoch entstanden dadurch Informationspflichten in der Lieferkette und Meldepflichten in die SCIP-Datenbank. In regelmäßigen Abständen werden Stoffe der Kandidatenliste bewertet und gegebenenfalls in den Anhang XIV der Verordnung, das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, aufgenommen.
Nun veröffentlichte die ECHA im Februar 2022 einen Entwurf mit der Empfehlung, den Anhang XIV unter anderem um Blei zu ergänzen. Dies würde bedeuten, dass Blei nach einer Übergangszeit nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden darf. Über den Zulassungsantrag wird, unter Berücksichtigung der Risikobeurteilung und sozioökonomischer Analysen durch Ausschüsse, von der EU-Kommission entschieden. Auch die Notwendigkeit der Anwendung und das Vorhandensein von Alternativen spielen in die Entscheidung mit rein.
Bis Anfang Mai 2022 konnten im Rahmen einer Konsultation Kommentare, mögliche sozioökonomische Folgen und Praxiserfahrungen eingereicht werden. Eine Entscheidung über den Entwurf der ECHA wird vermutlich erst 2023 gefällt. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, müsste für Blei am Beginn jeder Lieferkette, in der das Metall verwendet wird, eine Zulassung beantragt werden. Betroffene Unternehmen sollten sich daher bereits im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzen und beispielsweise nach bleifreien Alternativen suchen.
Sobald es Neuigkeiten zu dem Entwurf gibt, werden wir Sie darüber informieren. Kommen Sie mit weiteren Fragen gerne auf uns zu!
Ansprechpartnerin bei Arqum: Silke Krüger
Quellen: