Am 14. März 2024 haben die Mitgliedsstaaten der EU nach langen Verhandlungen für die Richtlinie über ein EU-Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt.
Die CSDDD wird zunächst für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden EUR ab dem Jahr 2027 gelten.
In weiteren Schritten werden die Schwellenwerte gesenkt:
- Ab dem Jahr 2028 betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 900 Millionen EUR.
- Ab dem Jahr 2029 werden Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen EUR in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet die Richtline innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet das EU-Lieferkettengesetz für Unternehmen in Deutschland?
Das in Deutschland bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfasst bereits einen breiteren Geltungsbereich als das EU-Lieferkettengesetz es in den ersten Jahren nach in Krafttreten des Gesetzes vorsieht. Der Kreis der betroffenen Unternehmen ist damit kleiner als bei dem deutschen „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG). Inhaltlich ist die europäische Lieferkettenrichtlinie in einigen Punkten jedoch deutlich strenger. Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen besonders in den Aspekten Umwelt- und Klimaschutz verschärft und somit in Einklang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gebracht werden. Außerdem wird eine umfängliche Betrachtung der Wertschöpfungskette um vorgelagerte und nachgelagerte Prozesse gefordert. Ein weiterer Fokus der europäischen Richtlinie liegt auf der zivilrechtlichen Haftung bei Nichteinhalten der Anforderungen, sowie die Pflicht zur Abhilfe und Wiedergutmachung bei negativen Auswirkungen.
Im Fazit trifft die CSDDD weniger Unternehmen als das deutsche Lieferkettengesetz und gibt den betroffenen Unternehmen durch die stufenweise Einführung (Phase-In) Zeit, die neuen Anforderungen sicher und systematisch umzusetzen. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob Sie unter die CSDDD fallen und sich im Anwendungsfall frühzeitig mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen hinsichtlich der betrieblichen Umsetzung in Ihrem Unternehmen!
Fit für den Nachhaltigkeitsbericht: Vom LkSG zur CSDDD
Das LkSG kann als gute Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-Richtlinie genutzt werden. Selbst für Unternehmen, wie z. B. KMU, die nur indirekt von diesen Anforderungen betroffen sind, ist es sinnvoll, sich mit dem Thema Lieferkette zu beschäftigen. Denn alle Unternehmen müssen mit Anfragen ihrer Kunden zur Lieferkette rechnen! Je bewusster Unternehmen sich über ihre Aktivitäten in der Lieferkette sind, desto einfacher und zielgerichteter können Fragebögen beantwortet und Geschäftsbeziehungen gepflegt werden.
Selbst wenn Sie nicht direkt von den Anforderungen der CSDDD oder des LkSG betroffen sein sollten, empfehlen wir, umgehend mit dem Aufbau eines Lieferantenmanagements entlang der Sorgfaltspflichten des LkSG zu beginnen. Eine Analyse Ihrer direkten Lieferanten und die systematische Identifikation von kritischen Branchen und Tätigkeitsländern ist die Basis für eine seriöse Maßnahmenentwicklung und Berichterstattung im Nachhaltigkeitsbereich und bereitet Sie auf zunehmende Kundenanforderungen vor.
Sie möchten bei der Betrachtung Ihrer Lieferkette Unterstützung erhalten? Wir stellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot zusammen.

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Till Behnke