Beratung im Bereich ESG/Nachhaltigkeit
Gemeinsam zu einem glaubwürdigen Nachhaltigkeitsreporting
Viele Unternehmen kommen künftig nicht mehr an einem Nachhaltigkeitsreporting vorbei. Mehr und mehr Stakeholder erwarten Informationen über das Nachhaltigkeitsengagement ihrer Geschäftspartner. Deshalb wird für viele Unternehmen die glaubwürdige, nicht-finanzielle Berichterstattung zu ihrer Nachhaltigkeitsleistung immer wichtiger.
Aktuelle rechtliche Anforderungen sind z.B. in der NFRD/CSRD, der Taxonomie-VO, der SFDR oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz formuliert.
Unser Beratungsangebot: Erstellung eines Nachhaltigkeitsreportings
Zur Messung und Berichterstattung Ihrer unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung greifen wir gerne auf gängige Rahmenwerke der Global Reporting Initiative (GRI) oder des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zurück.
Transparente und stakeholderorientierte Berichterstattung über Ihr Nachhaltigkeitsengagement
Unterstützung bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach gängigen Standards (z.B. ESRS, DNK, GRI, TCFD)
Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen (CSRD, Taxonomie-VO, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etc.)
Identifizierung der wesentlichen Berichtsinformationen mittels Wesentlichkeitsanalyse und Planung der Datenerhebung mittels GAP-Analyse und Roadmap
Glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis einschlägiger Berichtsstandards
Sicherheit bei der Erfüllung zukünftiger gesetzlicher Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht / CSRD-Berichtspflicht.
Transparente und zielgerichtete Kommunikation mit Ihren Stakeholdern
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsreporting von Unternehmen
Was muss in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts richtet sich nach den Anforderungen der Leser und eines Standards wie z.B. GRI, DNK und ESRS. In jedem Fall muss der Nachhaltigkeitsbericht die Nachhaltigkeitsleistung und -aktivitäten im Unternehmen so exakt wie möglich abbilden.
Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Die wichtigste Gesetzesanforderung innerhalb der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie löst die Non Financial Reporting Directive (NFRD) ab.
Was sind die European Sustainability Reporting Standards?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Berichtsstandards, welche die Anforderungen der CSRD konkretisieren. Sie legen die Prinzipien der Berichterstattung nach der CSRD sowie die thematischen Inhalte fest.
Für wen gelten die ESRS Standards?
Die ESRS Standards sind von allen Unternehmen verpflichtend anzuwenden, die nach der CSRD berichtspflichtig sind.
Was sind die Vorteile der Nachhaltigkeitsberichtserstattung?
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft das Unternehmen Transparenz in Bezug auf die eigene Nachhaltigkeitsleistung. Sie gewährt einen Einblick in die Nachhaltigkeitsstrategie und die CSR-Ziele. Die Stakeholder des Unternehmens können direkt und ohne Transaktionskosten auf diese Informationen zugreifen und sie nutzen.
Weitere Themen unserer Nachhaltigkeitsberatung
Ihr Ansprechpartner für Nachhaltigkeit
Thomas Nienhaus
Büro Frankfurt
Tel.: +49(0) 69-9593 2050
E-Mail:
Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.
Referenzen
Kundenprojekte CSR / Nachhaltigkeit
Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement
Unterstützung beim Aufbau eines Klima- und Nachhaltigkeitsmanagements.
Fort- und Weiterbildung
Seminare & Webinare
Aktuelle Informationen
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Thomas Nienhaus ist Bereichsleiter Nachhaltigkeit und damit für die Weiterentwicklung unserer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) verantwortlich – insbesondere im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Als Senior Projektleiter leitet er komplexe Projekte im Bereich Umwelt-, Energie- und Klimamanagement. Zudem übernimmt er für einige ÖKOPROFIT®-Projekte die Gesamtkoordination, die Planung und Durchführung der Workshops und Netzwerktreffen sowie die Beratung der Betriebe.