Im Dezember 2019 trat neben dem Klimaschutzgesetz auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz in Kraft. In diesem Gesetz werden die Grundlagen einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr geregelt. Ab dem kommenden Jahr werden somit höhere Preise auf fossile Energieträger wie Gas, Heizöl oder Kraftstoffe auf Sie zukommen.
Auch das Energierecht ist regelmäßig von Änderungen betroffen und die Anforderungen zur rechtskonformen Umsetzung im Unternehmen werden ständig umfangreicher. Von besonderem Interesse ist für viele Unternehmen derzeit das Energiesammelgesetz (EnSaG) in Verbindung mit der Forderung nach der Abgrenzung von Drittstrommengen durch eichrechtskonformen Messpläne. Bis zum 1. Januar 2021 können die Strommengen im Fall fehlender mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen übergangsweise mittels Schätzung erfasst werden. Für das Kalenderjahr 2020 gilt dies nur, wenn eine Erklärung vorgelegt wird, die zeigt wie im Jahr 2021 sichergestellt wird, dass die Vorschriften nach § 62b EEG eingehalten werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bestimmung der Pflichten und der Ermittlung des Handelsbedarfs, sodass Sie weiterhin von den Privilegien, die Sie z.B. durch die Inanspruchnahme der Besondere Ausgleichsregelung oder eine Eigenerzeugungsanlage für Strom profitieren können. Weiterhin geben wir Ihnen einen Überblick über die zu erwartenden Kosten durch die CO2-Bepreisung ab 2021.
Datum | Uhrzeit | Anmeldelink |
25.05.2020 |
10:00 – 11:00 Uhr |
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