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Am 21. Januar 2026 beschloss das Bundeskabinett einen aktualisierten Gesetzentwurf zur 45. BImSchV, mit der die novellierte IED in deutsches Recht umgesetzt werden soll

Aktuelle Entwicklungen zu IED und 45. BImSchV

Durch eine Novellierung der Industrieemissions-Richtlinie der EU (IED) müssen die umweltrelevantesten Industrieanlagen Europas künftig ein Umweltmanagementsystem führen. Zur Revision der IED hatten wir Sie bereits in einem Blogbeitrag (Stand 20.8.2025) informiert.

Die EU-Kommission stellte im Dezember 2025 ein Omnibus-Paket zum Bürokratieabbau bei Umweltregelungen vor, das auch Änderungen an der novellierten IED vorsieht.

Am 21. Januar 2026 beschloss das Bundeskabinett einen aktualisierten Gesetzentwurf zur 45. BImSchV, mit der die novellierte IED in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Entwurf berücksichtigt bereits die Vorschläge der EU-Kommission und sieht unter anderem mehr Flexibilisierungsmöglichkeiten sowie verlängerte Fristen zur Implementierung von Umweltmanagementsystemen vor. Ein zentraler Punkt dabei ist die mögliche Verschiebung der Umsetzungsfrist von 2027 auf gegebenenfalls 2030.

Sie haben Interesse an einer GAP-Analyse zur 45. BImSchV? Kontaktieren Sie uns gerne!

Die Entwürfe durchlaufen auf europäischer und deutscher Ebene derzeit die jeweiligen Gesetzgebungsverfahren. Über die aktuellen Entwicklungen zur IED informieren wir Sie weiterhin in unseren kostenlosen Webinaren

Ihr Ansprechpartner bei Arqum: Dr. Uwe Götz.

Stand: 5.2.2026

Die Inhalte auf dieser Seite geben den jeweiligen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Wir weisen darauf hin, dass sich die Rechtslage in der Zukunft ändern kann

Foto: Yovilen Ramasamy

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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