—Inhouse-Schulung—
Warum ist unser Seminar für Sie interessant:
Führungskräfte und Vorgesetzte sind in der Regel für die Einhaltung der arbeitsschutz- und umweltrelevanten Anforderungen in ihrem Bereich verantwortlich, ohne dass dies näher im Arbeitsvertragspezifiziert sein muss. Werden im Verantwortungsbereich bspw. Gefahrstoffe eingesetzt oder umweltrelevante Anlagen betrieben, ist eine besondere Sorgfalt unabdingbar, um nicht größeren Haftungsrisiken ausgesetzt zu sein. Mit diesem Seminar wird aufgezeigt, aus welchen Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen Haftungsrisiken entstehen und wie deren strafrechtliche Beurteilung erfolgt.
Zielgruppe:
Führungskräfte, Abteilungsleiter, Vorgesetzte mit umwelt- oder arbeitsschutzrechtlicher Verantwortung.
Ziel:
Ziel des Seminars ist die Vermittlung der Haftungsrisiken von Führungskräften anhand praktischer Beispiele und der Aufbereitung strafrechtlicher Hintergründe.
Inhalte:
Verantwortung der Vorgesetzten
- Betriebsspezifische Rechtsanforderungen aus Arbeits- u. Umweltschutz
- Gesetzliche Grundlagen (BGB, StGB, OwiG, BGV)
- Betreiberverantwortung u. Organisationsverschulden
Möglichkeiten einer wirksamen Delegation
- Vorgehensweise
- Rechtsfolgen
Regelung der Verantwortung im Managementsystem
- Pflichtenübertragung im Managementsystem
- Überwachung der Rechtssicherheit im Managementsystem
Referenten:
Alexander Günzel, Rechtsanwalt, Merleker Mielke ⁄ Rechtsanwälte Notare
Christian Heinrichs, Arqum GmbH
Teilnehmerzahl wird vom Auftraggeber festgelegt, Empfehlung: max. 25 Personen
Diese Seminare bieten wir auf Anfrage als Inhouseschulung an. |
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