Für die Erstellung von SDB gilt ab 1. Januar 2021 der geänderte Anhang II der REACH-VO. Allerdings dürfen bis 1. Januar 2023 Lieferanten noch SDB nach dem alten Anhang herausgeben. Die Änderungen betreffen vor allem folgende Punkte:
- Neue EU-Bestimmungen über Stoffe in Nanoform und Endokrine Disruptoren* werden berücksichtigt
- Ergänzung der in Abschnitt 3 anzugebenden Informationen über Stoffe und die Inhaltsstoffe von Gemischen (z.B. spezifische Konzentrationsgrenzen, Multiplikationsfaktoren, Toxizitäts-Schätzwerte)
- Anforderungen an die in Abschnitt 9 anzugebenden physikalischen und chemischen Eigenschaften und die in Abschnitt 14 anzugebenden Angaben zum Transport, werden erweitert.
Somit werden in den nächsten 2 Jahren alle SDB überarbeitet. Wir empfehlen unseren Projektpartnern, mit ihren Lieferanten in Kontakt zu treten, um die aktualisierten SDB zeitnah zu erhalten.
Ansprechpartnerin bei Arqum: Hanna Schulz
*sowohl natürlich vorkommende als auch chemische Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören und dadurch schädigende Wirkung bei Menschen oder Tieren hervorrufen können