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Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter (SDB)

Für die Erstellung von SDB gilt ab 1. Januar 2021 der geänderte Anhang II der REACH-VO.

Für die Erstellung von SDB gilt ab 1. Januar 2021 der geänderte Anhang II der REACH-VO. Allerdings dürfen bis 1. Januar 2023 Lieferanten noch SDB nach dem alten Anhang herausgeben. Die Änderungen betreffen vor allem folgende Punkte:

  • Neue EU-Bestimmungen über Stoffe in Nanoform und Endokrine Disruptoren* werden berücksichtigt
  • Ergänzung der in Abschnitt 3 anzugebenden Informationen über Stoffe und die Inhaltsstoffe von Gemischen (z.B. spezifische Konzentrationsgrenzen, Multiplikationsfaktoren, Toxizitäts-Schätzwerte)
  • Anforderungen an die in Abschnitt 9 anzugebenden physikalischen und chemischen Eigenschaften und die in Abschnitt 14 anzugebenden Angaben zum Transport, werden erweitert.

Somit werden in den nächsten 2 Jahren alle SDB überarbeitet. Wir empfehlen unseren Projektpartnern, mit ihren Lieferanten in Kontakt zu treten, um die aktualisierten SDB zeitnah zu erhalten.

Ansprechpartnerin bei Arqum: Hanna Schulz

*sowohl natürlich vorkommende als auch chemische Stoffe, die die Funktion des Hormonsystems stören und dadurch schädigende Wirkung bei Menschen oder Tieren hervorrufen können

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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