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Nachhaltigkeitsberichterstattung – was kommt auf die Unternehmen zu?

Auf EU-Ebene finden aktuell die Arbeiten an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) statt.

Diese soll die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – umgangssprachlich CSR-Richtlinie – im Jahr 2022 ablösen. Ab dem Geschäftsjahr 2023 unterliegen dann viele Unternehmen in der EU einer intensivierten Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsthemen. Dazu zählen auch Informationen zur Taxonomie-Konformität der eigenen Wirtschaftsaktivitäten.

 

Von der Berichtspflicht betroffen sind voraussichtlich alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen bzw. einem Umsatz von mind. 40 Mio. € und/oder eine Bilanzsumme von mind. 20 Mio €. Zudem erfasst die Berichtspflicht auch kleinere Unternehmen, sobald sie börsennotiert sind.

 

Begleitend werden die aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten durch eine von der EU-Kommission einberufene Task Force, die eine Reihe von Berichtsstandards erarbeitet. Die Standards werden konkret festlegen, welche Inhalte verpflichtend zu berichten sind. Sie werden Ende nächsten Jahres veröffentlicht und sind erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden. Ein erster Prototyp für den Berichtsstandard Klima wurde kürzlich veröffentlicht (Link).

 

Wir bereiten Sie auf die künftigen Anforderungen aus der CSR-Gesetzgebung vor und stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie ab dem Geschäftsjahr 2023 der Berichtspflicht erfolgreich und effizient nachkommen können. Sprechen Sie uns an!

 

Wenn Sie zu diesem dynamischen Thema in den kommenden Monaten laufend informiert werden möchten, schreiben Sie uns unter .

 

Ansprechpartnerin bei Arqum: Theresa Steyrer

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