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Neues zur geplanten Nachhaltigkeitsberichtspflicht der EU (CSRD)

Die Entwicklungen auf EU Ebene im Bereich Nachhaltigkeit und Berichterstattung bleiben dynamisch.

Konkret sind es die Arbeiten an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den dazugehörigen EU-Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die voranschreiten.

 

Aktuell zeichnet sich ab, dass die Berichtspflicht ein Jahr später als im aktuellen CSRD Vorschlag vorgesehen eintreten wird. Das bedeutet, dass Unternehmen erstmalig im Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen müssen. Auch andere Aspekte der CSRD wie die Verortung der Nachhaltigkeitsinformationen werden aktuell auf EU-Ebene diskutiert. Es bleibt spannend – und wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Erste Einblicke in die veröffentlichten Arbeiten der sog. EFRAG Project Task Force an den Europäischen Berichtsstandards zeigen, dass sich die zu berichtenden Informationen voraussichtlich an bekannten Rahmenwerken orientieren werden. Dies sind insbes. die GRI Standards sowie für das Thema Klima die Empfehlungen der TCFD bzw. das GHG-Protocol. Nutzen Sie daher die kommende Zeit, um sich anhand dieser Rahmenwerke und Standards auf die Berichtspflicht vorzubereiten und die notwendigen Informationen dafür zu erheben. Wir unterstützen Sie hierbei gerne!

 

Ob Sie voraussichtlich von der Berichtspflicht betroffen sind, erfahren Sie in unserem „Kurzcheck“ auf der Arqum-Homepage.

 

Wenn Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden bleiben möchten, senden wir Ihnen gerne regelmäßig unsere Nachhaltigkeits-News zu. Außerdem starten wir in Kürze eine Webinar-Reihe zum Thema Nachhaltigkeitsmanagement und -Berichterstattung. Bei Interesse tragen sie sich hier gerne in den Verteiler ein.

 

Und zu guter Letzt: Auch wir von Arqum haben Vorschläge in den CSRD Prozess eingebracht und gemeinsam mit dem IÖW und dem Fair Finance Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes die Studie „Empfehlungen für die Gestaltung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ verfasst. Darin widmen wir uns dem Thema Klimaneutralität im Rahmen der Berichterstattung. Sie finden die Publikation hier.

 

Ansprechpartnerin bei Arqum: Theresa Steyrer

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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