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Nachhaltigkeit und Berichterstattung: Unser aktuelles Unterstützungsangebot

Nachhaltigkeit und Berichterstattung: Unser aktuelles Unterstützungsangebot

Die regulatorischen Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln sich weiter: Das Omnibus-Verfahren der EU bringt Erleichterungen bei der CSRD-Berichtspflicht, gleichzeitig gewinnt der freiwillige VSME-Standard für kleine und mittlere Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Außerdem zeigen die EBA-Leitlinien zur Berücksichtigung von ESG-Risiken in der Kreditvergabe, dass die ESG-Berichterstattung auch ohne gesetzliche Pflicht höchst relevant bleibt.

 

Vor diesem Hintergrund aktualisieren wir laufend unser Beratungsangebot. Sei es die Implementierung eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements, die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse oder die Analyse der eigenen Lieferkette – es gibt viele Aktivitäten, bei denen wir Sie begleiten und die sich sinnvollerweise umsetzen lassen, auch in einem dynamischen Umfeld. Wenn Sie darüber hinaus transparent über Ihren Nachhaltigkeits-Status-Quo berichten möchten, bietet sich – neben der CSRD bzw. den ESRS-Standards – der VSME-Standard an, bei dessen Umsetzung wir Sie gerne begleiten. 

Den VSME-Standard als freiwillige Reporting-Alternative haben wir im Juli in einem gut besuchten Webinar beleuchtet. Mit praxisnahen Beispielen haben wir gezeigt, wie Unternehmen trotz (temporärer) Befreiung von der CSRD-Pflicht ihre ESG-Strategie stärken und sich zukunftssicher aufstellen können.

In fünf Schritten zum vollständigen VSME-Bericht

Zur Umsetzung der VSME-Berichterstattung nutzen wir unseren bewährten 5-Schritte-Beratungsansatz. Dabei gehen wir in den meisten unserer Projekte nach dem Coaching-Ansatz vor: Wir erläutern dem Projektpartner die Anforderungen und besprechen mit ihm, wie diese intern umgesetzt werden sollen. Die Erhebung und Umsetzung erfolgt durch den Projektpartner. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf sind wir jederzeit ansprechbar und überprüfen die Umsetzung durch den Projektpartner. Wenn eine intensivere Unterstützung durch uns gewünscht wird, arbeitet unser Team auch bei Erhebung und Verarbeitung der Daten und der Integration in den Bericht mit. Das bietet sich insbesondere für Unternehmen an, deren personelle Ressourcen im Bereich Nachhaltigkeit begrenzt sind.  


Unser 5-Schritte-Ansatz basiert auf den nachfolgenden Modulen, wobei nicht alle beauftragt werden müssen. Der VSME-Standard fordert z. B. keine Durchführung und Veröffentlichung einer Wesentlichkeitsanalyse. Für die vollständige Vorbereitung und Umsetzung der Berichterstattung bietet sich jedoch unser Vorgehen als Gesamtpaket an: 

Der bewährte 5-Schritte-Beratungsansatz von Arqum zur VSME-Berichterstattung.

Wir geben Ihnen Orientierung: Kostenfreies Webinar am 18. September zum Thema Nachhaltigkeitspraxis im Unternehmen – Strategien, Chancen und Werkzeuge

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie Nachhaltigkeit systematisch und pragmatisch in Ihr Unternehmen integrieren – auch ohne gesetzliche Pflicht. Im Fokus stehen:

 

  • aktuelle ESG-Risiken und rechtliche Entwicklungen (inkl. CSRD/VSME) 
  • freiwillige Rahmenwerke wie den VSME – als pragmatische Orientierung für KMU 
  • die Rolle der Wesentlichkeitsanalyse als Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement

 

18. September 2025 | 11:00–11:45 Uhr | Online & kostenfrei | 👉 Jetzt anmelden und praxisnahe Impulse sichern.

Zukunftsfähig Wirtschaften

Trotz erleichterter Berichtspflichten bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Zukunftsthema. Ob regulatorisch notwendig oder strategisch sinnvoll – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Einstieg in das Thema Nachhaltigkeit oder zur Weiterentwicklung Ihrer bestehenden Nachhaltigkeitsstrategie.

 

Kontaktieren Sie uns für Ihre Fragen oder ein unverbindliches Gespräch unter | Tel: 069 9593 2050 

Ihre Ansprechpartner bei Arqum: Thomas Nienhaus

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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