Frist für die Anzeige von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV läuft aus

Frist für die Anzeige von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV läuft aus

Die 44. BImSchV ist am 20. Juni 2019 in Kraft getreten. Sie richtet sich speziell an Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt. Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffes ergeben sich durch die 44. BImSchV Änderungen für Anlagenbetreiber hinsichtlich der Messanforderungen, Grenzwertregelungen, Registrierungs- […]