Frist für die Anzeige von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV läuft aus
Die 44. BImSchV ist am 20. Juni 2019 in Kraft getreten. Sie richtet sich speziell an Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt. Unabhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffes ergeben sich durch die 44. BImSchV Änderungen für Anlagenbetreiber hinsichtlich der Messanforderungen, Grenzwertregelungen, Registrierungs- […]
TA Luft 2021 nach langen Verhandlungen doch noch verabschiedet
Die neu verfasste Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) wird am 01.12.2021 in Kraft treten.