Markstammdatenregisterverordnung

Neue Melde- und Registrierpflichten für Unternehmen die Energie erzeugen und/oder weiterleiten – die Markstammdatenregisterverordnung:   Im Juni 2017 ist die Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird die Schaffung eines sogenannten Marktstammdatenregister (MaStR) angeordnet und die alte Anlagenregisterverordnung abgelöst. Vorteilhaft an dem Register ist die Bündelung vieler energiewirtschaftlicher Meldepflichten im Strom- und Gasbereich. […]