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Betriebssicherheitsverordnung

Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist da – Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Am 1. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft und löst somit die BetrSichV vom 27. September 2002 ab. Die Novellierung verspricht u.a. die Beseitigung von Doppelregelungen insbes. beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, eine Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber sowie Vorschriften zur Gestaltung eines alters- und alternsgerechten Arbeitsplatzes.

Die Pflicht der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln zur Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen schließt künftig auch überwachungsbedürftige Anlagen ein. Somit entfällt für diese die Pflicht zur sicherheitstechnischen Bewertung. Die grundsätzlichen, einheitlichen Anforderungen an den Sicherheitsstandard sind für alle Arbeitsmittel verbindlich – unabhängig davon, ob sie neu, alt oder selbsthergestellt sind. Der Sicherheitsstandard der Arbeitsmittel soll hierbei während der gesamten Dauer der Verwendung im Betrieb dem neusten Stand der Technik entsprechen.

Erfüllen einfache Arbeitsmittel bestimmte Vorschriften nach §7 BetrSichV, entfallen für den Arbeitgeber weitere Prüfpflichten. Dies soll einer Überregulierung der bestimmungsgemäßen Verwendung einfacher Arbeitsmittel vorbeugen sowie KMU entlasten.

Die zur Verwirrung führende Unterscheidung zwischen einer „Änderung“ und einer „wesentlichen Änderung“ von Arbeitsmitteln entfällt und wird durch die „prüfpflichtige Änderung“ ersetzt. Diese ist als „[…] jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird […]“ (BetrSichV, §2, Abs. 9) klarer definiert.

Die zusätzlichen Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen sind nun übersichtlich im Anhang aufgeführt. Dies erleichtert den Überblick und eventuelle spätere Ergänzungen des Gesetzgebers.

Partielle Doppelregelungen zum Explosionsschutz entfallen. Die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgen künftig ausschließlich nach der Gefahrstoffverordnung.

Den demografischen Wandel berücksichtigend, werden in der neuen BetrSichV Anforderungen an eine ergonomische Ausgestaltung der Arbeitsabläufe gestellt. Dadurch soll ein alters- und alternsgerechter Arbeitsplatz garantiert werden.

Quelle: http://www.sifatipp.de/fachwissen/fachartikel/arbeitsstatten/das-sind-die-10-wichtigsten-anderungen-in-der-neuen-betriebssicherheitsverordnung-2015

 

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