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EEG-Ausgleichsregelung

EEG-Ausgleichsregelung: Fristverlängerung für energieintensive Unternehmen – Pflicht zum Einbau geeichter Zähler bis 31.03.2015:

Am 11.11.2014 informierte das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), dass stromintensive Unternehmen bzw. selbstständige Unternehmensteile laut EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ab dem Nachweiszeitraum 2015 (01.01.2015) an jeder Abnahmestelle über geeichte Zähler verfügen müssen. Die sehr kurze Umsetzungsfrist stellte viele Unternehmen vor Schwierigkeiten, worauf die BAFA eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2015 eingeräumt hat.

Sofern die Vorgaben des Mess- und Eichwesens erfüllt werden, werden auch zuvor erfasste Strommengen nicht geeichter Zähler im Zuge einer Antragsstellung (§§63ff. EEG 2014) durch das BAFA berücksichtigt. Weitere Ausnahmen, etwa der Rückgriff auf ungeeichte Zähler bei der Weiterleitung von Strom an Dritte oder der Umgang mit Kleinststrommengen, können Unternehmen direkt im jeweils zuständigen Eichamt (nach §35 geltendem MessEG) beantragen. Unternehmen, die die EEG-Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen, sollten den unternehmensspezifischen Handlungsbedarf kurzfristig prüfen.

 

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