Finanzielle Förderung von Energiemanagementsystemen durch das BAFA – künftig für mehr Unternehmen Förderung möglich:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 1. Mai 2015 die Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen überarbeitet. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Das Merkblatt mit Hinweisen zur Antragstellung finden Sie hier. Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
https://www.arqum.de/wp-content/uploads/2015/05/Förderung_Maßnahmen-1024×503.png
Zu beachten ist, dass Energieaudits nach DIN 16247-1, sowie Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht, nicht förderfähig sind. Im Einzelnen gibt folgende Tabelle eine Übersicht über die Förderfähigkeit bei Beantragung des Spitzenausgleichs oder Begrenzung der EEG-Umlage:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Merkblatt als Hilfestellung für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen (ab 1. Mai 2015)