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Energieauditpflicht mit Netzwerkteilnahme erfüllen

Energieauditpflicht mit Netzwerkteilnahme erfüllen – Auswirkungen auf den Stichtag 05.12.2015:

Das BAFA hat eine Liste mit häufig gestellten Fragen in Bezug auf die Energieauditpflicht veröffentlicht. Diese kann hier eingesehen werden.

So beschreibt das BAFA unter dem Punkt „Energienetzwerke“ im Falle einer Netzwerk-teilnahme ein milderes Vorgehen, was die Verhängung von Bußgeldern betrifft:

„Falls ein Unternehmen sein Energieaudit im Rahmen eines Netzwerks durchführt und sofern die Netzwerkbeteiligung rechtzeitig veranlasst wurde, wird die Teilnahme an ei-nem Energieeffizienznetzwerk im Rahmen des Ermessens des BAFA bei der Verhängung von Bußgeldern nach § 12 EDL-G berücksichtigt, wenn das Unternehmen bis zum 05.12.2015 das Energieaudit noch nicht vollständig abgeschlossen hat.“

Über die Teilnahme an den laufenden Energieeffizienz-Netzwerken im Rahmen von LEEN oder ÖKOPROFIT Energie können Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. In diesem Zusammenhang führt Arqum gemeinsam mit dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie (LVI) am 5. Oktober eine Informationsveranstaltung über Energieeffizienznetzwerke in Baden-Württemberg durch. Wenn Sie Interesse an laufen-den Netzwerken in anderen Regionen haben, wenden Sie sich gerne an uns.

 

 

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Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

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