Energieaudit noch nicht begonnen? Umgehend starten, um Bußgelder zu vermeiden!
Am 05. Dezember 2015 war der Stichtag zur Erfüllung der Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Wie bereits angekündigt fängt das BAFA nun mit den Stichprobenkontrollen an. Hierbei werden Unternehmen angeschrieben und zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert. Das BAFA räumt in der Regel eine Frist von vier Wochen ein, innerhalb der alle relevanten Dokumente eingereicht werden müssen.
Im Rahmen der Stichprobenkontrolle können auch KMU-Betriebe angefragt werden. Sie müssen in diesem Fall dem BAFA belegen, dass sie von der Energieauditpflicht ausgeschlossen sind. Bei einer nicht fristgerechten Erfüllung können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden, wobei ein Versäumnis nicht automatisch Bußgelder zur Folge hat. Die Höhe des Bußgelds liegt im Ermessen des BAFA. Sie ist unter anderem von der Dauer der Fristüberschreitung abhängig.
Wird der Verpflichtung auch nach der Überprüfung nicht nachgegangen, können auch mehrere Bußgeldbescheide erlassen werden. Falls noch nicht erfolgt, empfehlen wir Ihnen umgehend mit dem Energieaudit zu beginnen, um Bußgelder möglichst zu vermeiden.
Sollten Sie über den KMU-Status nicht sicher sein, so können Sie dies im Schnelltest, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht hat, überprüfen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Energieaudit oder an Unterstützung bei der Umsetzung haben, nehmen Sie bitte über dieses Formular Kontakt zu uns auf.