Energieaudit: Das BAFA hat mit den Stichprobenkontrollen begonnen:
Nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom 22. April 2015 waren alle großen Unternehmen verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen. Die Umsetzung wird vom BAFA in Form von Stichprobenkon-trollen überprüft. Damit hat das BAFA, wie angekündigt, Anfang des Jahres bereits begonnen. Bei einer nicht fristgerechten Erfüllung ist mit Bußgeldern zu rechnen, wobei ein Versäumnis nicht automatisch Bußgelder zur Folge hat. Deren Höhe liegt im Ermessenspielraum des BAFA und kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Aufgrund der späten Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht war es vielen Unternehmen nicht möglich, die Pflicht in der vorgegebenen Zeit zu erfüllen. Falls das Energieaudit nicht fristgerecht durchgeführt werden konnte, ist es im Falle einer Überprüfung wichtig, die verspätete Umsetzung plausibel gegenüber dem BAFA zu begründen.
Wird ein Unternehmen vom BAFA angeschrieben, müssen die entsprechenden Unterlagen sowie der Energieauditbericht auf einer Online-Plattform des BAFA hochgeladen werden. Dies muss innerhalb einer vom BAFA genannten Frist erfolgen, welche meist vier Wochen beträgt. Wird einer Verpflichtung auch nach der Überprüfung nicht nachgegangen, können weitere Bußgeldbescheide erlassen werden. Falls noch nicht erfolgt, empfehlen wir Ihnen, umgehend mit dem Energieaudit zu beginnen, um Bußgelder möglichst zu vermeiden.
Sollten Sie über den KMU-Status nicht sicher sein, so können Sie dies im Schnelltest, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht hat, überprüfen.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Energieaudit oder an Unterstützung bei der Umsetzung habe, nehmen Sie bitte über dieses Formular Kontakt zu uns auf.