Newsfeed

Energieauditpflicht gemäß EDLG

Energieauditpflicht gemäß EDLG – Überprüfung durch das BAFA:

Das BAFA hat unmittelbar nach Ablauf der Frist am 5.12.2015 damit begonnen, ausgewählte Unternehmen, die unter die Auditpflicht fallen, anzuschreiben und einen Nachweis über die Durchführung des Energieaudits einzufordern. In diesem Fall erhält der Betrieb ein Schreiben mit den Zugangsdaten für das elektronische Formular „EDL-G – Nachweisführung für Unternehmen“. Hierüber sollen innerhalb der genannten Frist (üblicherweise 4 Wochen) alle notwendigen Informationen und Unterlagen eingereicht werden.

Je nachdem in welcher Form der Betrieb der Audit-Pflicht nachgekommen ist (Energieaudit, EMAS, ISO 50001, keine Verpflichtung da KMU), werden weitere Fragen gestellt. Danach richtet sich ebenso, welche Dokumente in einem nächsten Schritt hochzuladen sind. In jedem Fall ist das Formblatt „Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Formular“ auszufüllen und hochzuladen.

Weitere mögliche Dokumente, die im Fall einer Durchführung eines Energieaudits vom BAFA verlangt werden können, sind der Energieauditbericht sowie der „Nachweis über die Durchführung des Energieaudits“.

Von Seiten des BAFA wird empfohlen, einen Screenshot des ausgefüllten Formulars zu erstellen und aufzubewahren.

Benutzerhinweise zum elektronischen Formular finden sich auch im folgenden Dokument des BAFA: „Nachweisführung für Unternehmen“.

Wenn das Energieaudit nicht/ nicht richtig/ nicht vollständig/ nicht rechtzeitig durchgeführt wurde oder wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet ein KMU zu sein, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen verhängt werden. Das BAFA hat bei der Verhängung von Bußgeldern die Möglichkeit des pflichtgemäßen Ermessens. Es wird somit bei der Entscheidung über die Höhe des Bußgeldes prüfen, ob es dem Betrieb auch vor dem Hintergrund der verspäteten Umsetzung der EU-Vorgaben durch die Bundesregierung in zumutbarer Weise möglich war, das Energieaudit fristgerecht umzusetzen. Bei dauerhafter Nicht-Erfüllung der Pflicht können mehrere Bußgeldbescheide erlassen werden.

Klicken Sie auf Schaltfläche editieren, um diesen Text zu ändern.

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

Das könnte Sie auch interessieren:
Folgen Sie uns