Newsfeed

Energieaudit – Wenig Zeitaufwand für Arqum Kunden

In 2019/2020 steht für die meisten Unternehmen das zweite Energieaudit an. Die Durchführung des Energieaudits nach EDL-G war erstmals zum 05.12.2015 gesetzlich verpflichtend für alle nicht-KMU durchzuführen und ist alle vier Jahre zu wiederholen. Bei der Durchführung des zweiten Energieaudits sind einige Änderungen zu beachten.

So wurde z.B. seitens des BAFA (BAFA-Merkblatt 3.2.7) die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen das Energieaudit im Gruppenverbund durchführen können. Dies bedeutet, dass alle Standorte und Gesellschaften zusammengenommen werden dürfen, um gemeinsam die 90 %-Regel anzuwenden. Standorte, oder Teile von Unternehmen, auf welche maximal 10% des Gesamtenergieverbrauchs entfallen sind somit nicht zu betrachten. Dies ermöglicht es Unternehmensgruppen, dass sie eventuell komplette Gesellschaften nicht betrachten müssen.

Bei der Frist zur Umsetzung ist zu beachten, dass ein Unternehmen bei Nachfrage durch das BAFA jederzeit in der Lage sein muss, einen Bericht vorzulegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Daher endet die Umsetzungsfrist des zweiten Energieaudits für jedes Unternehmen individuell vier Jahre nach dem Abschluss des ersten Energieaudits. Stichtag ist hier das jeweilige Abschlussdatum des vorangegangenen Energieaudits (Unterschrift auf dem Energieauditbericht).

Um über die Änderungen zu informieren und die Durchführung des Energieaudits möglichst effizient zu gestalten führen wir zwei Webinare durch zum Thema:

Das zweite Energieaudit:
Wie kann die Durchführung möglichst effizient erfolgen?

Melden Sie sich zu den kostenlosen Informations-Webinaren an!

Im letzten Energieaudit war die Zeit für die Durchführung des Energieaudits aufgrund der kurzen Zeitdauer zwischen Veröffentlichung des Gesetzes und der Frist zur Umsetzung des Energieaudits häufig sehr knapp. Dies hat in vielen Unternehmen hohen Zeitdruck erzeugt. Daher empfehlen wir Ihnen, möglichst früh die Durchführung des Energieaudits zu planen.

Gerne betreuen und unterstützen wir Sie – sprechen Sie uns einfach an!

Ansprechpartner bei Arqum: Lena Strauß, Jana Gaßner

 

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

Das könnte Sie auch interessieren:
Folgen Sie uns