Newsfeed

IMG_3164-2917310071-Kühlanlagen_1

Neue Verordnung im Immissionsschutz: 42. BImSchV

Neue Verordnung im Immissionsschutz: 42. BImSchV – Verordnung    über    Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider:

 

Am 19. August 2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft getreten. Bei den genannten Anlagen entstehen feuchte Abluftwolken, in denen Kühlwassertropfen als Aerosol enthalten sind. Durch diese können gefährliche Bakterien (insbesondere Legionellen) verteilt werden, die bei Einatmung schwere Erkrankungen auslösen können. Ziel der Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in den betroffenen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Betreiber von Verdunstungskühlanlagen werden durch die neue 42. BImSchV haftbar für die hygienegerechte Wartung und Pflege sowie den Betrieb.

Anlagenbetreiber müssen eine Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse und –bewertung) erstellen und in den Geltungsbereich fallende neue und bestehende Anlagen anzeigen. Die Anzeigepflicht beginnt mit dem 20. August 2018. Diese Anzeigen sollen es lokalen Behörden ermöglichen, im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver handeln zu können. Von der Verordnung ausgenommen sind neben diversen anderen Spezialfällen beispielsweise Anlagen, die in einer Halle stehen und in diese emittieren.

Zu den Überwachungspflichten zählen die Ermittlung eines Referenzwertes, regelmäßige Labormessungen sowie betriebsinterne Überprüfungen des Nutzwassers sowie die Pflicht zur Führung eines Betriebstagebuches. Außerdem wird eine 5-jährig wiederkehrende Überprüfung der Anlage durch einen externen Sachverständigen zu den Pflichten ergänzt. Für die Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von Anlagen werden zudem Anforderungen wie das Abarbeiten einer vorgegebenen Checkliste zur Pflicht. Gesetzt den Fall, dass ein Anstieg der allgemeinen Koloniezahl an Legionellen festgestellt wird, muss der Betreiber je nach Höhe des Anstieges umfassende Pflichten weiter verfolgen, u.a. die Ermittlung der Ursache für den Anstieg, die Ergreifung erforderlicher Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, die Dokumentation von Ursachen und Maßnahmen im Betriebstagebuch bis hin zur Information der zuständigen Behörden.

Im Rahmen eines Rechts-Checks kann Arqum gemeinsam mit Ihnen prüfen, inwieweit die neuen Anforderungen für Sie gelten und welche Pflichten daraus resultieren.

Ansprechpartner bei Arqum: Christian Heinrichs

 

Newsletter An- und Abmeldung

Mit Arqum aktuell informieren wir unsere Projektpartner einmal im Quartal über aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und Umweltmanagement sowie über Neuigkeiten bei Arqum. Dazu gibt es einen Tipp des Quartals mit dem Sie Ihre Mitarbeiter, Kollegen und Bekannten zu umweltbewusstem Verhalten motivieren können.

Das könnte Sie auch interessieren:
Folgen Sie uns