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Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz

Bundestag verabschiedet Energiesammelgesetz

Am 8. Dezember hat der Bundestag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Das Sammelgesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften vor. Zielsetzung ist, mithilfe von Sonderausschreibungen den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.

Beispiele für geplante Neuerungen sind:

  • Der Regierungsentwurf zum Gesetz sah eine deutliche und rasche Kürzung der EEG-Zulage für Photovoltaik-Anlagen vor. Schon im Januar 2019 sollte die Einspeisevergütung von Anlagen zwischen 40 und 750 kW um 20 % gekappt werden. Dies hätte auch einen Einbruch des Mieterstromzuschlags impliziert, der an die Höhe der EEG-Zulage gekoppelt ist. Im verabschiedeten Text wurden die Kürzungen für diese PV-Anlagen auf 15 % abgemildert und zeitlich gestaffelt. Ab Februar beläuft sich die Zulage nun auf 9,87, ab März auf 9,39 und ab April auf 8,9 Cent pro eingespeister kWh. Zudem wird der pauschale Abschlag für die Berechnung des Mieterstromzuschlags um 0,5 Cent auf 8 Cent/kWh reduziert.
  • Bis 2021 sollen je 4 Gigawatt Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zusätzlich ausgeschrieben werden. Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von 1 Gigawatt in 2019 über 1,4 Gigawatt in 2020 auf 1,6 Gigawatt in 2021 anwachsen. Dabei sollen durch Innovationsausschreibungen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb führen.
  • Im EnWG werden die Regelungen zum Netzanschluss an das L-Gasnetz angepasst, um die notwendige Umstellung der Versorgung von L- auf H-Gas zu unterstützen.
  • Darüber hinaus soll die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickelt und modernisiert werden, sodass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Hierzu wurden durch vorausgehende Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem BMWi die Wiederherstellung von Rechtssicherheit und transparenten Rahmenbedingungen für Anlagenbetreiber und Hersteller geschaffen.

 

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