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Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Röntgenverordnung von neuer Strahlenschutzverordnung abgelöst

 

Am 31.12.2018 ist die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft getreten. Sie löst nicht nur die alte StrlSchV, sondern auch die Röntgenverordnung ab, die in der neuen StrlSchV aufgeht. Die StrlSchV ergänzt und konkretisiert das ebenfalls zum 31.12.2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz. Beide zusammen setzen die EU Richtlinie 2013/59/Euratom um.

Ziel der StrlSchV ist der Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung. Dies reicht vom beruflichen über den medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz der Bevölkerung. Zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden Edelgas Radon sind etwa Regelungen für die Ausweisung sogenannter Radonvorsorgebiete vorgesehen. In diesen Gebieten muss für Neubauten schon nach der genannten Richtlinie gewährleistet sein, dass der Eintritt von Radon aus dem Boden in die Gebäude verhindert oder erschwert wird. Radon gilt neben Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Ansprechpartner bei Arqum: Christian Heinrichs

 

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