Das neue Energiesammelgesetz (EnSaG) bringt Änderungen für das EEG, KWKG und EnWG mit sich. Eine wichtige Änderung, von der viele Unternehmen betreffen sein dürften, ist die sog. „Drittmengenabgrenzung“.
Das EnSaG ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und ändert eine Vielzahl von energierechtlichen Regelungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Eine wichtige Änderung, die viele Unternehmen betreffen dürfte, regelt die so genannte „Drittmengenabgrenzung“. Diese betrifft alle Unternehmen, die EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nutzen. Hier ist gefordert, die an Dritte (z.B. Dienstleister am Standort, Betreiber von Getränkeautomaten) weitergegebene Strommenge mess- und eichrechtskonform zu ermitteln. Eine Drittbelieferung liegt vor, sobald Strom (auch unentgeltlich) zum Letztverbraucher geliefert wird. Letztverbraucher sind dabei die Betreiber jener Anlage, die den Strom verbraucht und wer u.a. die tatsächliche Sachherrschaft über diese Anlage ausübt. Ausgenommen sind Stromverbräuche, die als geringfügig definiert wurden (§ 62a) und somit dem Standortunternehmen als Letztverbraucher zugeordnet werden.
In Ausnahmefällen sind Schätzungen möglich, diese müssen aber nachvollziehbar und nachprüfbar aufbereitet werden und unterliegen strengen Restriktionen.
Vom 31. Dezember 2017 bis zum 1. Januar 2021 können Strommengen im Fall fehlender mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen übergangsweise mittels Schätzung erfasst werden. Für das Kalenderjahr 2020 gilt dies nur, wenn eine Erklärung vorgelegt wird, die zeigt wie im Jahr 2021 sichergestellt wird, dass die Vorschriften nach § 62b EEG eingehalten werden.
Die oben genannten Änderungen beziehen sich ebenfalls auf die KWK-Umlage. Außerdem wurde im KWKG die Förderung von Neuanlagen bis 2025 verlängert, wiederum wurde die Bestandsanlagenförderung abgesenkt.
Ansprechpartner bei Arqum: Dr. Uwe Götz