Die EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte geeinigt.
Die neuen Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2019/2015 wurden am 5. Dezember 2019 veröffentlicht und treten am 1. September 2021 in Kraft. Sie lösen die drei bestehenden Ökodesign-Verordnungen zur Beleuchtung ab und fassen diese zusammen. Darüber hinaus wurde das „alte“ Beleuchtungslabel bereits zum 25. Dezember 2019 abgeschafft.
Der Geltungsbereich der neuen Verordnung (EU) 2019/2020 umfasst Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, auch wenn sie in einem umgebenden Produkt auf den Markt gebracht werden, und enthält Anforderungen an Energieeffizienz, Funktionen und Informationen.
Die Verordnung (EU) 2019/2015 befasst sich mit der Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und gilt für alle Lichtquellen, auch wenn sie in einem umgebenden Produkt in Verkehr gebracht werden.
Aktuell ist die Beleuchtung für 12 % des Stromverbrauchs in der EU verantwortlich. Ziel ist es, durch höhere Energieeffizienzanforderungen Halogenlampen auf dem europäischen Markt durch LED-Lampen zu ersetzen und damit langlebige Beleuchtungssysteme zu fördern. Dies soll zu einer höheren Ressourceneffizienz von Beleuchtungssystemen führen.
Für Beleuchtungsprodukte, bei denen eine Umstellung auf LED Schwierigkeiten bereitet, wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2023 vereinbart. Dies betrifft bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen.
Ansprechpartnerin bei Arqum:
Constanze Neumann
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