Die Akkreditierungsstellen DAU und DAkkS haben auf die Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens auf Grund der Corona-Pandemie reagiert und die Zertifizierungs-Regelungen angepasst bzw. auf Anpassungsmöglichkeiten hingewiesen.
Folgende Hinweise wurden bisher veröffentlicht:
Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbh (DAU)
Für Begutachtungen nach EMAS und anderen Rechtsvorschriften mit anstehenden Fristen bis zum 30.Juni 2020 gelten folgende Eckpunkte. Diese wurden durch die DAU unter Abstimmung mit dem BMU und der EMAS-Registrierungsstelle vereinbart.
- alle bis zum 30. Juni 2020 anstehenden, die EMAS-Registrierung betreffenden Fristen werden durch die Registrierungsstelle auf Antrag um drei Monate verlängert. Die Verlängerung wird gewährt für durch die Corona-Epidemie bzw. Eindämmungsmaßnahmen verursachte Verzögerungen.
- Die Fristverlängerung erfolgt unabhängig und damit zusätzlich zu einer möglicherweise bereits gewährten Fristverlängerung um bis zu zwei Monate nach dem sonst üblichen Verfahren.
- Die Fristverlängerung ist formlos (schriftlich, per Mail, telefonisch) bei der Registrierungsstelle zu beantragen und schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung dient zur Vorlage bei Umweltgutachter/Innen
- Die Fristverlängerung hat keine Auswirkungen auf geltende nachfolgende Fristen.
- Die Registrierungsstellen können eine aktive Registrierung auch im Verlängerungszeitraum bestätigen, soweit dies z.B. für Spitzenausgleich oder Besondere Ausgleichsregelung erforderlich ist.
- Der Grundsatz, dass ohne eine Vor-Ort-Begutachtung keine Validierung durch den/die Umweltgutachter/in erfolgen kann, bleibt bestehen. Es steht Gutachtern und Organisationen aber natürlich frei zu vereinbaren, dass vorab bereits die Dokumentenprüfung erfolgt und damit die vor-Ort-Auditzeit reduziert wird.
Hier erhalten Sie detaillierte Hinweise zu den Maßnahmen der DAU (automatischer Download im Browser):
Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
- Durch international geltende Regelwerke haben die Zertifizierungsstellen die Verantwortung, auf außergewöhnliche Umstände durch angemessene Pläne zu reagieren und Maßnahmen umzusetzen.
- Die Zertifizierungsstellen können auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen, lokalen behördlichen Auflagen sowie kundenseitigen Anforderungen fallspezifisch bewerten wie sie mit dem Zertifizierungsverfahren und deren Überwachung umgehen
- Audits können um bis zu 6 Monate verschoben werden. Bei Re-Zertifizierungsaudits können bei Anwendung von alternativen Begutachtungsmethoden (Dokumentenprüfung oder Audit per Remote-Technik) auch Zertifikate zunächst um diesen Zeitraum verlängert werden.
Vielfach wird der Einsatz von Remote-Techniken (Tele- oder Videokonferenzen) zur Anwendung kommen. Der Grad des Einsatzes wird durch die Zertifizierungsstelle nach einer Risikoabwägung mit dem Kunden festgelegt. Ein Audit durch vollständige Anwendung von Remote-Techniken wird eine Ausnahme darstellen. Im Regelfall wird eine Vor-Ort-Begutachtung nachgeholt werden.
Für weitere Informationen folgen Sie bitte diesem Link: Maßnahmenpaket DAkkS
Ansprechpartner bei Arqum:
Dr. Uwe Götz
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