Am 4. März diesen Jahres hat die Europäische Kommission einen Entwurf für das Europäische-Klimaschutzgesetz vorgelegt. Übergeordnetes Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, dass die EU bis zum Jahr 2050 Netto-Treibhausgasneutral wird. Dies bedeutet, dass die Summe der Treibhausgase, welche der Atmosphäre entzogen werden, größer oder gleich als die Summe der ausgestoßenen Emissionen sein muss. Als Zwischenziel wurde definiert, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis zum Jahr 2030 um 50-55% gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren sind. Die EU-Kommission möchte zur Fortschrittskontrolle alle fünf Jahre die nationalen Klimapläne prüfen.
Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität soll das Wirtschaftswachstum der EU von der Ressourcennutzung abgekoppelt und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft somit erhalten und verbessert werden.
Als zentrales regulatorisches Element wird der EU-Kommission die Befugnis erteilt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Klimaschutzgesetz mittels delegierten Rechtsakts festzulegen. Die einzelnen Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben somit nur ein Widerspruchs- aber kein volles Mitspracherecht bei der Gesetzgebung.
Das Klimaschutzgesetz stellt einen zentralen Baustein für den europäischen „Grean Deal“ dar, mit welchem die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens erfüllt werden sollen.
Ansprechpartner bei Arqum: Ellen Liebing