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Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland künftig zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette.

Lieferkettengesetz – Bundesregierung erzielt Einigung

Der Gesetzesentwurf soll Unternehmen dazu verpflichten, stärker auf soziale und ökologische Mindeststandards zu achten.

Der am 11. Februar 2021 verabschiedete Gesetzesentwurf für ein Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, bei Lieferanten im Ausland stärker auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu achten. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten sollen Bußgelder und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge drohen.

 

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die neuen Regelungen ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Damit würde das Gesetz ab dem Jahr 2023 etwa 600-700 und ab dem Jahr 2024 etwa 3.000 Unternehmen in Deutschland betreffen. Allerdings gehen viele Beobachter davon aus, dass durch das Lieferkettengesetz ein Mechanismus in Gang gesetzt wird: Mittelfristig würden demnach auch mittelgroße Unternehmen betroffen sein, da dann auf vollständige Transparenz in der Lieferkette gesetzt und dies auch von den Zulieferern in Deutschland verlangt würde.

 

Die vom Lieferkettengesetz geforderte Sorgfaltspflicht soll zunächst nur für direkte Zulieferer gelten, also nicht für die gesamte Lieferkette. Hier sollen die betroffenen Unternehmen künftig genauer prüfen: Sind die Arbeitsbedingungen vor Ort ausreichend? Werden grundsätzliche Standards zum Schutz von Gesundheit und Umwelt eingehalten? Ist Kinderarbeit ausgeschlossen?
Einmal im Jahr sollen die betroffenen Unternehmen berichten, wie sie im eigenen Unternehmen und bei allen direkten Zulieferern aus dem Ausland die Einhaltung der Standards gewährleisten. Auch wenn Verstöße am Anfang der Lieferkette bekannt werden, muss das Unternehmen handeln, die gesamte Lieferkette untersuchen und diese offenlegen.

 

Arqum bietet Ihnen einen Kurzcheck, inwieweit Ihr Unternehmen ab 2023/2024 betroffen sein könnte und wie Sie im Hinblick auf die Lieferkette aufgestellt sind (Komplexität der Lieferkette, Informationsstand zu den Lieferanten usw.).

 

Ansprechpartnerin bei Arqum:
Ellen Leibing

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