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So profitieren Verbraucher und Unternehmen von der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.

Die ISO 50003:2021

Es gibt neue Anforderungen an die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen.

Im Mai 2022 ist die neue DIN ISO 50003:2022-05 in Deutschland veröffentlicht worden. Die ISO 50003 legt die Anforderungen an Stellen, die Energiemanagementsysteme auditieren und zertifizieren, fest. Somit sind eigentlicher Adressat der Norm die Zertifizierungsstellen, dennoch wirken sich einige Anforderungen unmittelbar auf auditierte Unternehmen aus.

 

Welche Fristen gibt es?

Spätestens zum 30.11.2023 ist die neue Norm verbindlich für alle Kunden anzuwenden. Allerdings gilt darüber hinaus ein Bestandsschutz für die Kunden, die einen Vertrag auf Basis der alten ISO 50003 haben. Somit müssen die Verträge und Audits erst zur nächsten Re-Zertifizierung angepasst werden.

 

Wesentliche Änderungen:

  • Die Gewichtung der für die Auditdauer bestimmenden Parameter (Gesamtenergieverbrauch, Anzahl der Energieträger, Anzahl der signifikanten Energieverbraucher (SEU), EnMS-wirksames Personal) ändert sich. Durch stärkere Gewichtung der SEUs und größere Differenzierung der einzelnen Kategorien wird der Auditaufwand tendenziell höher.
  • EnMS-wirksames Personal (Personal, das wesentlich zur Wirksamkeit des EnMS beiträgt oder die energiebezogene Leistung beeinflusst): Neu ist die explizite Forderung, an dieser Stelle auch Vertragspartner und externer Dienstleister mit einzubeziehen.
  • Bei der Anzahl der Energieträger sind jene für die Auditdauerberechnung relevant, die 80% des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen.
  • Fortlaufende Verbesserung: Die Einführung und Umsetzung des Energiemanagementsystems kann bei der Erst-Zertifizierung als fortlaufende Verbesserung akzeptiert werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Organisationen im ersten Jahr der Zertifizierung häufig noch keine aussagefähigen Nachweise über eine fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung erbringen können.
  • Überwachungsaudit: Während der Überwachungsaudits ist ein Nachweis der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz nicht zwingend erforderlich. Im Audit ist ein stärkerer Fokus auf Maßnahmen aus den Aktionsplänen möglich, während in den Re-Zertifizierungsaudits der Nachweis zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung zwingend erbracht werden muss.
  • Re-Zertifizierung: In den Auditbericht sind Auditnachweise zur Erreichung der fortlaufenden Verbesserung des EnMS und der energiebezogenen Leistung aufzunehmen.

 

Ansprechpartner bei Arqum: Christian Heinrichs

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